Hagen. .

Deutschland hat sein Jagdgesetz geändert. Die Jäger sind entsetzt, die Naturschützer auch. Während die Waidmänner das Ende uralter Tradition kommen sehen, gehen den Naturschützern die Richtlinien nicht weit genug. Bisher war es so, dass Besitzer von Äckern und Wiesen auf ihrem Grund und Boden Treibjagden dulden mussten. In Zukunft, so hat es gestern der Bundestag beschlossen, können Landbesitzer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, sie verbieten lassen. Der Gesetzgeber hat damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte reagiert.

2012 hatte ein Jurist und Veganer aus Baden-Württemberg gegen das deutsche Jagdrecht, im speziellen gegen das Betretungsrecht auf seinem Grund und Boden, in Straßburg geklagt – und Recht bekommen. Die Jäger bezeichnen die neue Gesetzeslage mittlerweile ironisch als „Grundrecht für Wildschweine“. Sie befürchten, dass das Nein eines Landbesitzers verheerende Schäden nach sich ziehen kann.

Die Naturschützer hatten sich mehr erhofft. Die neue Fassung des Bundesjagdgesetzes setze die Hürden für ein Jagdverbot auf eigenem Grund und Boden zu hoch. „Einen Antrag auf Befriedung durchzubekommen, ist sehr schwierig“, berichtet Jens Dörschel, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Jagdrecht der Grünen-Faktion in Berlin. So könne ein Antrag erst gestellt werden, wenn der zurzeit gültige Jagdpachtvertrag ausläuft. In der Regel laufen solche Pachtverträge 9, 10 bzw. 12 Jahre lang. Ein Antrag sei darüber hinaus immer eine Gewissensentscheidung, ob Tiere auf eigenem Grund und Boden getötet werden dürfen. „Und diese Gewissensentscheidung muss nachvollziehbar sein.“ Außerdem könne bei Bedarf jederzeit eine Zwangsbejagung angeordnet werden. „Für mich hat das neue Gesetz nur einen symbolischen Wert.“ Es sei in sich auch nicht stimmig: „Jagdgenossenschaft bzw. der Jagdpächter müssen weiterhin für Wildschäden aufkommen. Der Grundeigentümer, der die Jagd verbietet, bleibt außen vor. Das klingt verrückt.“ Dörschel spricht denn auch von zufriedenen Jägern. Das kann eine Umfrage der WR unter Jägern in Südwestfalen nicht bestätigen. Sogar NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) für das Bundes-Gesetz verantwortlich gemacht.