Der Streit über den Kanal-TÜV wird künftig in den Kommunen ausgetragen. Beeindruckt von der breiten Protestwelle der Hausbesitzer hat die rot-grüne Koalition die Entscheidung über die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an die Gemeinderäte delegiert. Künftig gibt es einen bunten Flickenteppich, wo und wann der private Kanal geprüft wird.
Die Trinkwasserqualität in NRW ist exzellent: Warum wird dann nicht nur bei begründetem Verdacht auf Verunreinigungen des Grundwassers geprüft? Stattdessen stellt Umweltminister Remmel alle Hausbesitzer unter Generalverdacht - und schiebt den Schwarzen Peter weiter. Die rot-grüne Gesetzesänderung ist ein Musterbeispiel für politische Trickserei: Dass das unscharfe Gesetz schon bald vor dem Richter landen könnte, spielt offenbar keine Rolle.
Rot-Grün hat den ursprünglichen Gesetzentwurf leicht abgeschwächt und die generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung auf die Wasserschutzgebiete beschränkt. Wenn Kommunen außerhalb der Schutzgebiete aber bereits Satzungen für den Kanal-TÜV erlassen haben, können auch dort von der Gemeinde weiter Dichtheitsprüfungen angeordnet werden.
Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde eine bürgerfreundliche Lösung vereinbart. Das Ergebnis aber ist davon meilenweit entfernt. Viele Hausbesitzer werden sich darauf einrichten müssen, dass sie am Ende die Zeche zahlen für die ideologische Regelung.