Berlin. . Im Juni hatte der Bundestag das Meldegesetz verabschiedet - vor leeren Parlamentsrängen. Datenschützer machten Front, die Länder stoppten die Pläne. Nun wurde ein Bund-Länder-Kompromiss gebilligt. Datenschützer feiern Erfolg ihres Widerstands, sehen aber noch “Manko“ bei Melderechts-Detail.

Bund und Länder haben ihren monatelangen Streit über das Melderecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Dienstagabend nach Angaben aus Verhandlungskreisen einen zuletzt erzielten Kompromiss. Nach den überarbeiteten Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Dem Ergebnis müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Der Vermittlungsausschuss machte zugleich den Weg frei für die Umsetzung der EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des "Unisex-Urteils" zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen. Die Ergebnisse:

Melderecht

Geplant ist beim Melderecht, dass Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären. Oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt die Einwilligung der Betroffenen ein. Nach Ansicht des Bündnisses "Meine Daten sind keine Ware", zu dem sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, und die Vereine Campact, Digitalcourage und die Deutschen Vereinigung für Datenschutz zusammen gefunden haben, ist das ein Manko beim der Melderecht-Einigung: Dadurch dass auch Unternehmen die Einwilligung zur Nutzung von Meldedaten einholen dürften, würde "Tür und Tor für erschlichene oder behauptete Einwilligungen" geöffnet. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Aus Sicht der Datenschutz-Vereinigungen bleibe damit "eine Hintertür für missbräuchliche Datenabfragen offen“. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden. Bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

"Unisex-Tarife" und Banküberweisungen

Beide Vorhaben sind Teil des "Sepa-Gesetzes" und eigentlich unstrittig. Die Umsetzung in nationales Recht lag aber auf Eis, weil sich Bund und Länder nicht über geplante Erleichterungen für Lebensversicherer einigen konnten. Die waren ebenfalls Teil des "Sepa-Gesetzes", sollen nun aber herausgelöst und später separat gelöst werden. Mit Blick auf "Unisex-Tarife" hatten die Versicherungswirtschaft und die Finanzaufsicht BaFin klargestellt, dass trotz der Verzögerungen seit dem EU-weiten Stichtag 21. Dezember 2012 keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.

Lebensversicherungen

Ein Bund-Länder-Kompromiss zur Ausschüttung von Bewertungsreserven war gescheitert. Entlastungen werden aber weiter geprüft für Lebensversicherer, die durch die anhaltende Niedrigzinsphase Probleme haben, Zusagen zu erwirtschaften. Bisher war vorgesehen, dass Versicherer einen kleineren Teil ihrer stillen Reserven auf festverzinsliche Anlagen an Kunden ausschütten müssen. Die rot-grün geführten Länder hatten diese Pläne gestoppt. Die Branche pocht weiter auf eine faire Neuregelung für alle Versicherten mit Härtefallregeln für jetzt ausscheidende Kunden.

"Streubesitz-Dividenden"

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte sich auf einen Kompromiss zur Besteuerung von Dividenden für Mini-Firmenbeteiligungen verständigt. Er bedeutet Mehrbelastungen für deutsche Firmen. Von März 2013 an sollen in- und ausländische Aktionäre bei der Kapitalertragsteuer aus "Streubesitz" bei Beteiligungen von weniger als zehn Prozent gleich behandelt werden sollen. Für Altfälle soll es nach einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre geben.

Wettbewerbsrecht

Hier wurden die Beratungen erneut vertagt und eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Länder wollen unter anderem verhindern, dass die Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen die Versorgungsqualität der Patienten beeinträchtigt und die Kassen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden. (dpa/WE)