Rom. .
Der Papst tritt zurück, ja, geht denn das? Es geht, sagt Kanon 332, Absatz 2 des Kirchenrechts. Und es gab das auch schon tief in der Geschichte, aber nur einmal freiwillig.
Coelestin V. ging im Jahr 1294 nach nur fünf Monaten und fünf Tagen, allerdings hatte er auch nie Papst werden wollen. Der Mönch, geb. Pietro del Murrone aus der Familie der Angeleri, hatte Jahrzehnte als Eremit gelebt und in der Einöde einen eigenen Orden gegründet, als ihn der Ruf auf den Stuhl Petri ereilte. Ein Kompromisskandidat des uneinigen Konklave. Zunächst floh der fast 80-Jährige vor der Verantwortung, stellte sich ihr dann aber doch.
In Dantes „Göttlicher Komödie“
Und scheiterte. Zu dem Wenigen, was er zustande brachte, gehörte ein Erlass über die Abdankung des Papstes, den er selbst sogleich anwandte: Er schied aus dem Amt, um wieder Einsiedler zu werden, vor allem aber wegen „politischer Unfähigkeit“. Welche Einsicht. Gedankt wurde sie ihm nicht: Nachfolger Bonifatius VIII. ließ ihn nach abenteuerlicher Verfolgungsjagd in „Ehrenhaft“ nehmen und blieb dort bis zu seinem Tod am 19. Mai 1296.
Der Dichter Dante platzierte ihn übrigens zur Strafe für seine „Feigheit“ in der „Göttlichen Komödie“ an den Pforten der Hölle.
Zwischen Rom und Avignon
Dabei hat man Kollegen Coelestins zum Rücktritt zwingen müssen. Um 235 zog sich Papst Pontianus zurück, den man bereits zum Arbeitsdienst in die Bergwerke Sardiniens verbannt hatte. Silverius tat es ihm 537, ebenfalls längst in Haft, nach.
Und dann war da noch Gregor XII. Dessen Amtszeit von 1406 bis 1415 fiel in die Periode des „Abendländischen Schisma“, die Kirchenspaltung: Man war als Papst zwischen Rom und Avignon damals zu dritt. Ein Konzil in Konstanz sollte einen neuen, einzigen Papst wählen. Die Gegenpäpste, übrigens auch ein Benedikt und ein Johannes, musste man absetzen. Gregor XII. trat zurück. Fast freiwillig.