Vatikanstadt. .

Zum ersten Mal seit 719 Jahren wird der Papstthron nicht durch den Tod des Amtsinhabers, sondern durch dessen Rücktritt vakant. Damit wird der Apostolische Stuhl am 28. Februar 2013 um 20.00 Uhr vakant. Es beginnt die Phase der Sedisvakanz, die durch klare Normen geregelt ist: durch die Papstwahl-Konstitution „Universi dominici gregis“.

Mit Beginn der Sedisvakanz verlieren alle Leiter von vatikanischen Kurienbehörden ihre Ämter. Nur wenige Personen, etwa der Camerlengo (Kämmerer) der Kirche, der für das Buß- und Ablasswesen zuständige Großpönitentiar oder der Kardinalvikar für Rom bleiben in ihren Funktionen. Die Kardinäle der Weltkirche müssen sich nach Rom begeben. Zwischen dem 15. und 20. Tag nach Beginn der Sedisvakanz muss das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes beginnen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich jene Kardinäle, „die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles“ das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Am Abend des 28. Februar sind das 117.

Im Konklave finden täglich bis zu vier Wahlgänge statt. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit. Der Gewählte muss die Wahl annehmen. Dann teilt - obwohl es nicht mehr ausdrücklich in der Papstwahlordnung festgelegt ist - schwarzer und zuletzt weißer Rauch das Ergebnis des Wahlgangs den auf dem Petersplatz wartenden Menschen mit. Und der Kardinal-Protodiakon, derzeit der Franzose Jean-Louis Tauran (69), verkündet „Habemus Papam“ - ein neuer Papst ist gewählt.