Düsseldorf/Berlin. .

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) den Doktortitel aberkannt. Der Rat der Philosophischen Fakultät entschied am Dienstagabend mit zwölf Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass Schavan vor 33 Jahren in ihrer Dissertation „systematisch und vorsätzlich“ gedankliche Leistungen vorgegeben habe, die nicht ihre eigenen waren. Wegen nicht gekennzeichneter Zitate fremder Autoren „in bedeutendem Umfang“ sei ihre Arbeit „Person und Gewissen“ als Plagiat zu werten. Das erklärte Dekan Bruno Bleckmann.

Die Ministerin will klagen. Die Bonner Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs sprach von einem „fehlerhaften Verfahren“. Schavan steht ohne Studienabschluss da, weil sie 1980 als ehemalige Studentin der Pädagogischen Hochschule Neuss noch ohne vorherige Magisterprüfung promovieren konnte.

Ob die Ministerin nach diesem Urteil im Amt zu halten ist, blieb offen. Im Plagiatsfall des gestürzten Verteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenberg (CDU) hatte Schavan erklärt, sie schäme sich „nicht nur heimlich“. Dekan Bleckmann machte deutlich, dass der Fakultätsrat das belastende Material gegen Schavan „für ausreichend“ erachtet habe. Ein externes Zweitgutachten sei nicht notwendig gewesen. Schavan könne sich nicht darauf berufen, dass vor mehr als 30 Jahren in ihrem Fach andere wissenschaftliche Standards gegolten hätten als heute. Schavan hatte „Flüchtigkeitsfehler“ eingeräumt und darauf verwiesen, dass sie noch ohne Computer arbeiten musste. Täuschungsabsicht hat sie bestritten.

Unionsvize Michael Kretschmer nannte das Verfahren gegen die Vertraute von Kanzlerin Merkel „eine einzige Farce“. Der Hochschul-Experte der Grünen, Kai Gehring, sagte, Schavan sei als Ministerin „unhaltbar geworden“. Die Dortmunder Bundestagsabgeordnete Ulla Burchardt (SPD) erklärte, es sei Schavans „persönliche Entscheidung, ob sie im Amt bleibt oder nicht“. Zugleich kritisierte die Hochschul-Expertin, dass das Verfahren neun Monate dauerte. Sie forderte „einheitliche Regeln“ für Qualifikationsprüfungen.