Düsseldorf. . Nach massiver Kritik von Eltern, Lehrern und Kommunen bilanziert NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann: Bereits jeder dritte behinderte Grundschüler geht auf eine normale Gemeinschaftsschule. Im Städtevergleich liegen Dortmund und Bonn an der Spitze. Gelsenkirchen ist Schlusslicht.

Schon heute lernen in NRW immer mehr behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam. Jeder vierte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht bereits eine Regelschule, im Primarbereich sogar jeder dritte. „Inzwischen arbeitet jede dritte Grundschule inklusiv“, bilanzierte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Sie reagierte damit auf Kritik von Städten und Lehrern, die vom Land mehr Geld für Inklusion wollen. Der Rechtsanspruch soll ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise umgesetzt werden.

Landesweit haben in der Primar- und Sekundarstufe I 6,7 Prozent der Kinder Förderbedarf. Doch beim Platzangebot an den allgemeinen Schulen gibt es vor Ort ein steiles Gefälle. Unter den Großstädten schneidet Gelsenkirchen laut Löhrmann mit einer Integrationsquote von 8,2 Prozent am schlechtesten ab. Oberhausen liegt mit 16,2 Prozent noch vor Düsseldorf (14,1). Besser sieht es in Duisburg aus, wo 18,1 Prozent der behinderten Kinder eine Regelschule besuchen, oder in Essen (20,5).

Städte fordern mehr Geld

Knapp hinter Spitzenreiter Bonn (37,4) rangiert Dortmund mit einer Quote von 35,4 Prozent. Auch Mülheim (30,0), Bochum (29,5) und Herne (26,8) übertreffen den Landesdurchschnitt. Bei den Kreisen liegen Unna (37,6) Kleve (29,2) und Wesel (26,7) an der Spitze.

Der Rechtsanspruch soll überall in NRW zunächst an Vorreiterschulen für die Eingangsklassen 1 und 5 greifen. Im Konflikt um die Finanzierung will Löhrmann Ausnahmen vom Rechtsanspruch zulassen, falls Kommunen den Elternwillen nicht erfüllen können. Dies soll im Gesetz abgesichert werden. Auch gestern forderten die Städte finanziellen Ersatz vom Land. Löhrmann warf ihnen vor, die angebliche Mehrbelastung nicht mit Zahlen zu belegen. Das Land werde keinen „Blankoscheck“ ausstellen.

Förderschulen wird es weiter geben

Auch nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs sollen Kinder weiter eine Förderschule besuchen können. „Elternwille und Bedarf entscheiden“, sagte Löhrmann. Sie erwarte aber einen „Konzentrationsprozess“. Schon heute erreichen 244 der 693 Förderschulen in NRW nicht die Mindestschülerzahl. Nach Schätzungen von Experten werden in zehn Jahren 65 Prozent der Kinder mit Förderbedarf eine Regelschule besuchen, darunter der weitaus größte Teil mit Lernstörungen.