Ein Missverständnis, sagt die Betreibergesellschaft der katholischen Krankenhäuser in Köln, die ein Vergewaltigungsopfer in seiner Not allein gelassen haben. Ein Missverständnis angesichts einer jungen Frau, die das Schlimmste in ihrem Leben durchgemacht hat? Will man nicht den handelnden Ärzten persönlich Herzlosigkeit und ein mangelhaftes Verständnis ihres hippokratischen Eides unterstellen, muss man fragen, welchem Druck diese Mediziner ausgesetzt sind, die Leitlinien ihres Trägers zu erfüllen. Oder gar überzuerfüllen, wie die Träger nun bemüht sind darzustellen.

Katholische Kliniken dürfen nicht abtreiben. Das kann man hinnehmen, auch wenn bei Vergewaltigungen der Einzelfall diskutiert werden müsste. Eine solche Abwägung ist im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung durchaus - wenn auch sehr selten - möglich. Die Weigerung aber, ein Vergewaltigungsopfer zu behandeln, ist nicht hinnehmbar. Rat und Hilfe müssen angeboten werden, das ist ärztliche Pflicht und christliches Gebot.

Der Kölner Fall, so tragisch er ist, hat ein Gutes: Das Thema ist ins Licht der Öffentlichkeit geraten, muss diskutiert werden. Hier sind die Ethik-Kommissionen der Träger und Verbände gefordert, eindeutige Richtlinien für die handelnden Krankenhausmitarbeiterinnen zu entwickeln. Richtlinien, die in erster Linie den Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Die katholische Kirche hingegen sollte den Fall nutzen, über den Einsatz der Pille danach noch einmal nachzudenken. Sie mutet vergewaltigten Frauen zu, in einem Gewaltakt gezeugte Kinder auszutragen. Was das mit Barmherzigkeit zu tun hat, erschließt sich nicht.