Duisburg/Düsseldorf. . Falsch vergebene Aufträge und Berechnungen, zweckentfremdete Räume: Beim Bau der Moschee-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh kam es zu erheblichen Mängeln. Das geht aus dem Prüfbericht des Landesrechungshofs hervor.
Der Landesrechnungshof nimmt den Bau der Moschee-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh ins Visier. Nach Recherchen dieser Zeitung entdeckten die unabhängigen Buchprüfer bei einer Untersuchung des Projektes erhebliche Mängel.
Damit gerät NRW-Sozialstaatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD), ehemalige Geschäftsführerin der Begegnungsstätte, weiter unter Druck. Zuvor war ihr im Rahmen von Ermittlungen wegen Verdachts auf Sozialbetrug nach Ansicht von Strafverfolgern bereits der Unterhalt einer schwarzen Kasse in der Begegnungsstätte, sowie die Beschäftigung mindestens eines Schwarzarbeiters nachgewiesen worden.
3,5 Millionen Euro vom Staat
Hintergrund: Insgesamt wurde der Bau der Begegnungsstätte unter Geschäftsführerin Kaykin mit 3,5 Millionen Euro vom Staat gefördert. Das Gotteshaus selbst galt als nicht förderfähig. Der gesamte Komplex von Moschee und Begegnungsstätte kostetet rund neun Millionen Euro, die Lücke zwischen Förderung und Gesamtkosten deckte die muslimische Gemeinde.
Nach Ansicht der Prüfer gab es bei der Vergabe von staatlichen Mitteln in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro Unregelmäßigkeiten. Aufträge für Bauarbeiten wurden demnach nicht korrekt vergeben, förderfähige Teilprojekte falsch berechnet und Mittel zweckentfremdet. Gleichzeitig kritisierten die Prüfer, dass die Begegnungsstätte nicht wie zugesagt kostendeckend geführt werde, sondern immer noch Defizite mache. Die Fördermittel hat die Stadt Duisburg erhalten, die sie an die Moschee-Begegnungsstätte weitergereicht hat. Der Landesrechnungshof (LRH) hat die negativen Prüfungsergebnisse bereits im Mai 2012 an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gemeldet. Diese prüft seither, ob Geld von der Stadt Duisburg und dann weiter von der Begegnungsstätte der Moschee zurückgefordert werden muss. Viel wird es aber nicht sein, was zurückgeholt werden kann. So geben die Prüfer an, ein Teil der potenziellen Forderungen sei bereits verjährt.
Klage der WAZ-Mediengruppe auf Auskunft
Bislang hielt der Landesrechnungshof den Prüfbericht unter Verschluss. Erst nach einer erfolgreichen Klage der WAZ-Mediengruppe auf Auskunft vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gaben die Prüfer nun die Ergebnisse ihrer Arbeit bekannt.
Im Einzelnen stellten sie etwa fest, dass ein mit rund 80 000 Euro gefördertes Islamarchiv in der Begegnungsstätte bis heute nicht existiert, stattdessen werde der für das Archiv vorgesehene Raum als Veranstaltungsort genutzt. Mittel für die Ausstattung einer Küche, für Beratungsleistungen sowie für Personalausgaben zur Vorbereitung des Islamarchivs seien dem LRH-Bericht zufolge zweckentfremdet worden. Insgesamt geht es laut Prüfern in diesem Fall um rund 206 000 Euro. Allein durch die Falschberechnung der förderfähigen Gesamtkosten bekam die Begegnungsstätte unter Kaykin laut LRH rund 140 000 Euro zu viel an Fördergeldern. Weiter seien Bauaufträge in Höhe von insgesamt 2,45 Millionen Euro falsch vergeben worden.
Kaykin schweigt weiter
Die Bezirksregierung will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zur Sache äußern. Ein Rechtsanwalt Kaykins sagte, er könne seiner Mandantin nicht empfehlen, sich zu einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu äußern.
Die Unterstützung für Kaykin in der Landesregierung hatte nach Bekanntwerden der schwarzen Kasse und des Sozialbetrugs in der Begegnungsstätte stark nachgelassen. Die CDU fordert den Rücktritt von Kaykin. Die SPD-Politikerin selbst hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.