Eine Schadenersatzklage des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik ist alles andere als verwunderlich.

Aus zwei Gründen: Zum ersten sind die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel Volksvermögen, und es wäre seltsam, würden die Schweden tatenlos zuschauen, wie sie durch den Berliner Blitz-Ausstieg ­geschädigt werden.

Zum zweiten dürfen sich gerade die Schweden vom deutschen Alleingang brüskiert fühlen: Als das Land selber noch aus der Atomkraft aussteigen wollte, hatte es die Stilllegung von Eon-Anlagen verlangt, zugleich aber einen Ausgleich angeboten. So fair war Deutschland nicht.

Was auch zeigt, wie einsam der Beschluss nach der Katastrophe von Fukushima war. Von einem gemeinsamen Europa war nichts zu spüren. Auch eine Schadenersatzklage von RWE und Eon ist denkbar. Sie stehen gegenüber ihren Eigentümern, den Aktionären, in der Pflicht.