Hagen. Wasser-Expertin will Grundgesetz nutzen. Bei einer Tagung am Montag wird in Berlin das Gutachten des Umweltbundesamtes zur Fracking-Technologie bei der Erdgasgewinnung diskutiert.

Bei einer Tagung am heutigen Montag wird in Berlin das Gutachten des Umweltbundesamtes zur Fracking-Technologie bei der Erdgasgewinnung diskutiert. Wegen der darin beschriebenen Risiken für das Trinkwasser gibt es in NRW derzeit ein „Moratorium“: So lange die Risiken nicht ausgeräumt sind, wird es in NRW keine Genehmigungen für Fracking-Bohrungen geben.

Doch: Ob diese Haltung „gerichtsfest“ ist, wurde bislang nicht geprüft. Nach bisheriger Überzeugung ist das bundesweit gültige Bergrecht entscheidend. Nach Überzeugung von Juristen könnte allerdings das Grundgesetz helfen, Fracking nachhaltig zu verbieten – wenn man es denn wolle, sagt Christa Stiller-Ludwig, renommierte Wasserexpertin aus Hagen.

Das Grundgesetz billige Ländern zu, vom Bundesrecht abweichende Regelungen für Angelegenheiten des Wasserhaushaltes zu treffen. Sie will heute bei der Tagung in Berlin ihre These ansprechen.