Im neuen Patientenrechtegesetz wird es keinen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern geben. Allerdings hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), das Projekt nicht abgeschrieben. “Ich befürworte einen Härtefallfonds weiterhin, allerdings muss er wohl getrennt vom Patientenrechtegesetz geschaffen werden“, sagte Zöller im Interview der Nachrichtenagentur dapd.

Berlin (dapd). Im neuen Patientenrechtegesetz wird es keinen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern geben. Allerdings hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), das Projekt nicht abgeschrieben. "Ich befürworte einen Härtefallfonds weiterhin, allerdings muss er wohl getrennt vom Patientenrechtegesetz geschaffen werden", sagte Zöller im Interview der Nachrichtenagentur dapd. Am späten Donnerstagnachmittag wollte der Bundestag abschließend über das Patientenrechtegesetz beraten.

Zöller sagte mit Blick auf einen Härtefallfonds, denkbar wäre es, "eine Stiftung zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird - etwa nach dem Vorbild der Opferschutzorganisation Weißer Ring". Mit einem Härtefallfonds "könnten sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden". Zudem könne ein solcher Fonds "in juristisch nicht fassbaren Fällen, in denen Patienten trotzdem Schaden erlitten haben, direkte Hilfe leisten".

Zöller bestritt, dass sein Vorstoß für den Fonds, der auch von der Opposition befürwortet wird, von der FDP im Gesundheitsausschuss verhindert worden sei. Es habe vielmehr "zu viele offene Fragen bei de Finanzierung und der Rechtslage gegeben". Allerdings machte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in der Zeitung "Die Welt" deutlich, dass er einen Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber "noch kein Konzept dafür gesehen". Es bringe auch nichts, wenn der Patient zwei Verfahren anstrengen müsse, "einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds".

Zwtl.: Behandlungsvertrag und bessere Aufklärung

Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen. In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen.

Patienten erhalten bei Streitigkeiten das Recht, Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. In gravierenden Fällen soll künftig der Arzt beweisen müssen, dass ein Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückgeht. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler als Ursache für eine Schädigung nachweisen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens. Ein ebenfalls diskutierter Härtefallfonds für Opfer von Ärztefehlern wird vorerst aber nicht eingeführt.

Zöller zeigte sich überzeugt davon, dass mit mit dem Patientenrechtegesetz "ein ganz großer Schritt in Richtung besserer Schutz für Patienten" getan werde. "Die Patienten kommen damit weg von der Bittstellerrolle, die sie derzeit einnehmen. Das Verhältnis zu ihrem Arzt wird mehr zu einer Partnerschaft", betonte der Patientenbeauftragte. Bahr hob hervor, das Leitbild der schwarz-gelben Koalition sei "der mündige Patient".

Kritik von Verbraucherschützern

Bei Verbraucherschützern kommt das Gesetz nicht gut an. Der Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe "nicht mehr drin" als bisher auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem einen Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch. "Manche Menschen versterben ja sogar, bevor sie das Ergebnis erleben", betonte Kranich.

Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen. Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle "also wenn ich anstatt des linken Beins das rechte Bein amputiert habe". Dass es keinen Härtefallfonds gebe, sei "eine Riesenenttäuschung".

dapd