Berlin. Zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es Verwirrung um die Pendlerpauschale. Hintergrund ist, dass die Finanzbehörden die Steuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt erlassen. Die Empörung ist groß.
Knapp zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es neue Verwirrung um die Pendlerpauschale. Hintergrund ist, dass die Finanzbehörden die Steuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt erlassen. Das Bundesfinanzministerium verteidigte dieses Vorgehen.
Ressortchef Peer Steinbrück (SPD) hat die Finanzämter in einem Schreiben angewiesen, dass Rückzahlungen der Pendlerpauschale mit einem sogenannten Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Die Steuerbescheide, die derzeit an die Arbeitnehmer verschickt werden, enthalten deshalb den Zusatzpassus: «Sollte aufgrund gesetzlicher Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.»
"Verdummung des Steuervolks"
Der Vizepräsident des Finanzgerichts des Saarlandes, Peter Bilsdorfer, warf Steinbrück deshalb eine «Verdummung des Steuervolks» vor. Der Passus erlaube es der nächsten Bundesregierung nach der Bundestagswahl, die Pendlerpauschale rückwirkend zuungunsten der Pendler erneut zu ändern.
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Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte die Entscheidung des Finanzministers. Verbandspräsident Karl Heinz Däke sagte: «Der Vorläufigkeitsvermerk führt zu großer Verwirrung. Der Finanzminister hätte diese Formulierung in den Steuerbescheiden nicht zulassen dürfen.»
Der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, warf Steinbrück eine «grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes» vor. Dass die Steuerzahler die Rückerstattung «der zu Unrecht gekürzten Pendlerpauschale» trotz des Verfassungsgerichtsurteils nur unter Vorbehalt erhielten, sei ein «unglaublicher Skandal». Der Minister müsse seine Anweisung sofort zurücknehmen.
FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms monierte, die Rechtsunsicherheit für Berufspendler werde nun von der Verwaltung verlängert. Dieser Zustand sei «unhaltbar».
Zumindest ein Teil der Rückerstattung kann wieder eingetrieben werden
Der Präsident des Automobilclubs ADAC, Peter Meyer, sprach von einem «Wortbruch». Vor knapp zwei Monaten sei die Rückerstattung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer von Steinbrück noch als Beitrag zur Konjunkturbelebung verkauft worden. «Jetzt täuscht er die Autofahrer, indem er sich ein Hintertürchen offen lässt, um bei nächster Gelegenheit zumindest einen Teil der Rückerstattung wieder einzutreiben.»
Finanzministerium verteidigt "vorläufige Festsetzung"
Das Finanzministerium äußerte »große Verwunderung« über die Debatte. Das Urteil aus Karlsruhe sehe »bis zu einer gesetzlichen Neuregelung« eine Anwendung des alten Rechts zur Pendlerpauschale »im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung« vor. Da eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliege und in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr vorgesehen sei, habe die Finanzverwaltung also keine andere Möglichkeit, als die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. »Wie eine künftige endgültige Regelung der Pendlerpauschale aussieht, hängt von den Entscheidungen des nächsten Bundestages ab.»
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die von der großen Koalition verabschiedete Kürzung der Pendlerpauschale auf Arbeitswege ab dem 21. Kilometer in den Jahren 2007 und 2008 verfassungswidrig war. Die Bundesregierung hatte darauf hin eine Rückkehr zur alten Kilometerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg beschlossen. (ddp)
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