Berlin.. Ein breites Bündnis aus Politik und Verbänden startet einen neuen Anlauf für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Außerdem soll es einen „Kinderbeauftragten“ geben – in Anlehnung an das Amt des Wehrbeauftragten der Bundeswehr.

Die rund 13 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen, laut Vorschlag aus der SPD, einen „Kinderbeauftragten“ im Bundestag bekommen. Die familienpolitische Sprecherin der Union unterstützt die Idee, einen „Anwalt“ für die Kinder zu berufen: „Jemand, der eine Legislaturperiode lang für die Belange der Kinder spricht, könnte sich deutlich mehr Gehör verschaffen“, sagte Dorothee Bär (CSU) der WAZ Mediengruppe. In der Debatte um Betreuungsgeld und Kita-Ausbau seien „immer nur die Interessen der Eltern, der Kommunalpolitiker oder der Wirtschaft berücksichtigt“ worden. „Niemand hat die Kinder gefragt.“

Die Kinderexpertin der SPD-Fraktion, Marlene Rupprecht, will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für Kinderrechte im Grundgesetz vorlegen. „Wir brauchen auf Bundesebene nicht 150 verschiedene Anlaufstellen für Kinder, sondern eine.“ Marlene Rupprecht, Kinderexpertin der SPD-Fraktion, will nach Informationen dieser Zeitung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung einbringen.

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Unterstützung kam jetzt auch aus dem gegnerischen Lager: „Die Kinder in Deutschland brauchen eine unabhängige Stimme, die ihre Interessen entschieden zur Sprache bringt“, sagte FDP-Familienpolitikerin Sibylle Laurischk gegenüber dieser Zeitung. Ein Kinderbeauftragter „könnte eine solche Aufgabe erfüllen“, so die Vorsitzende des Familienausschusses. Zustimmung für einen „Bundeskinderanwalt“ kommt auch aus der Union. „Jemand, der eine Legislaturperiode lang für die Belange der Kinder spricht, könnte sich deutlich mehr Gehör verschaffen, er oder sie wäre ein Anwalt der Kinder“, so die familienpolitische Sprecherin der Union, Dorothee Bär (CSU) gegenüber der WAZ Mediengruppe.

Staat soll für kindgerechte Lebensverhältnisse sorgen

Neben der Einführung eines Kinderbeauftragten soll das Grundgesetz laut SPD-Vorschlag an zwei weiteren Stellen geändert werden: Kinder sollen erstens das Recht auf Schutz, auf Entwicklung und Förderung sowie auf eine altersgemäße Beteiligung an Entscheidungen bekommen. Zweitens soll der Staat für kindgerechte Lebensverhältnisse sorgen und Eltern in der Erziehung unterstützen. Zudem soll der Begriff der „unehelichen“ Kinder gestrichen werden.

Die Familienexpertinnen aus FDP und Union sprachen sich gegenüber dieser Zeitung ebenfalls für eine Grundgesetzänderung zugunsten von Kindern aus: Sie halte Kinderrechte in der Verfassung „für wichtig“, so CSU-Frau Dorothee Bär. Die Kinder, mahnt auch die Liberale Sibylle Laurischk, würden sonst „in Deutschland zu wenig gesehen“. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags war bislang an der ablehnenden Haltung der Union gescheitert.

An diesem Freitag stellen Unicef, Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund und die Liga für das Kind einen eigenen Gesetzesvorschlag vor, um Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Vor einem Jahr hatten die Länder die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz zu liefern. Die Regierung lehnt das ab. Am Dienstag ist der Internationale Tag der Kinderrechte.