Berlin. Der Vorstoß zur steuerlichen Gleichbehandlung von Homosexuellen ist gescheitert: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag abgelehnt, das Ehegattensplitting auf Homosexuelle auszudehnen. Die Opposition hatte den Eintrag eingebracht, doch die Union stimmte mehrheitlich gegen das Vorhaben.

Das finanziell vorteilhafte Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer kommt weiterhin nur heterosexuellen Paaren zugute. Eine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften lehnte der Bundestag am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich ab.

Abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der SPD und einen der Grünenfraktion zum Jahressteuergesetz 2013. Zuvor hatte bereits der Bundesrat erfolglos versucht, die steuerliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften in dem Gesetz unterzubringen.

Union lehnt Gleichstellung ab

Die Debatte war nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgericht entbrannt, in denen Ungleichbehandlungen von Ehe und Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig erklärt wurden. In der FDP gab es Sympathien für eine weitere Gleichstellung, die Union lehnte dies ab. Die Forderung nach der Ausweitung des Ehegattensplittings wies das Bundesfinanzministerium vor allem mit dem Hinweis zurück, dass dazu noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussteht. Diese wird für 2013 erwartet. (dapd)