Berlin. . Der nächste Bundestag könnte deutlich größer werden. Darauf läuft eine am Mittwoch erzielte Grundsatzeinigung bei den fraktionsübergreifenden Gesprächen über ein neues Wahlrecht hinaus. Nach Angaben von SPD und Grünen gab es eine Verständigung auf ein Modell.
Die SPD meldete als erste Vollzug beim neuen Wahlgesetz: Man habe sich mit der Koalition „verständigt“ und die umstrittenen Überhangmandate „vollständig neutralisiert“, so Fraktionsmanager Thomas Oppermann. Sein grüner Kollege Volker Beck wusste immerhin von einer „gefühlten Einigung“ zu berichten. Demnach sollen bei der nächsten Bundestagswahl Überhangmandate durch zusätzliche Sitze für die davon nicht begünstigten Parteien ausgeglichen werden, so dass die Mandatsverteilung das Zweitstimmenergebnis in jedem Fall korrekt abbildet.
Klar ist damit: Mit der gestern gefundenen Lösung wird der Bundestag über die bisherige Zahl von 620 Abgeordneten hinauswachsen.
Vier von fünf Fraktionen außer der Linken hätten „erklärt, dass sie das für eine tragfähige Lösung halten“, so Beck. Das Innenministerium soll jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Bundesverfassungsgericht hatte gemahnt
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete in dem Bundestag entsenden kann, als ihr gemessen an ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. Bei der Wahl von 2009 waren es 24. Das Kräfteverhältnis zwischen den Fraktionen kann dadurch stark verzerrt werden.
Den Anstoß zur Reform hatte das Bundesverfassungsgericht gegeben, das 2008 der Politik aufgetragen hatten, den Effekt des „negativen Stimmgewichts“ zu beseitigen und in einem weiteren Urteil vom Juli die Zahl der Überhangmandate auf „etwa 15“ begrenzt sehen wollte.