Leipzig. . Leipzig.Katholiken in Deutschland müssen weiterhin Kirchensteuer zahlen, wenn sie alle kirchlichen Sakramente wie die Kommunion oder die Ein­seg­nung bei einem Begräbnis beanspruchen wollen.

Katholiken in Deutschland müssen weiterhin Kirchensteuer zahlen, wenn sie alle kirchlichen Sakramente wie die Kommunion oder die Ein­seg­nung bei einem Begräbnis beanspruchen wollen. Ein Teilaustritt aus der ­katholischen Kirche, um Steuern zu sparen, ist nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter verwiesen auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche.

Damit scheiterte die Klage des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. 2007 hatte der frühere Hochschullehrer den ­Kirchenaustritt gegenüber seinem örtlichen Standesamt erklärt. Dabei schrieb der Katholik, er wolle aus der Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ austreten. Im Ergebnis wollte er somit in der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben, dafür aber keine Kirchensteuern mehr bezahlen.