Berlin. . Berlin.Wer gewerbsmäßig Sterbehilfe anbietet, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Das hat das Bundeskabinett gestern in Berlin beschlossen. Die Menschen sollen durch kommerzielle Angebote nicht dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Wer gewerbsmäßig Sterbehilfe anbietet, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Das hat das Bundeskabinett gestern in Berlin beschlossen. Die Menschen sollen durch kommerzielle Angebote nicht dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Eine Ausnahmeregelung schützt Vertraute, die todkranke und schwer leidende Menschen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten. Sie gehen straffrei aus, sollen „nicht kriminalisiert werden“. Die Deutsche Hospiz Stiftung klagte, es sei offenbar „der persönliche und politische Wille“ der Ministerin, Tötung auf Verlangen zu legalisieren. Erlaubt ist die „passive Sterbehilfe“: Dann wird auf Wunsch des Patienten eine medizinische Behandlung unterlassen oder beendet. Ebenfalls straffrei ist die „indirekte Sterbehilfe“: Dann beschleunigen die Ärzte mit schmerzlindernden Medikamenten den Todeseintritt. Der Sterbehilfe-Aktivist Dieter Graefe wies im Gespräch mit unserer Zeitung die Kritik am Gesetz zurück. Befürchtungen, dass es zum „Dammbruch“ komme, seien in der Schweiz und Holland widerlegt worden.
Das Gesetz war wiederholt von den Kirchen, vielen Ärzten und von der Union kritisiert worden.