Stuttgart. Für Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus wird es eng. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen ihn wegen des umstrittenen Rückkaufs des Energieversorgers EnBW durch das Land Baden-Württemberg eingeleitet. Mappus wird Untreue vorgeworfen.

Wegen des umstrittenen Rückkaufs von Anteilen Energieversorgers EnBW durch das Land Baden-Württemberg ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Sie leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue ein, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen den Deutschland-Chef von Morgan Stanley und Jugendfreund von Mappus, Dirk Notheis, der sein Amt derzeit ruhen lässt.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden nach Angaben der Ermittlungsbehörde am Mittwoch fünf Wohnungen sowie fünf Büro- und Geschäftsräume in acht Städten durchsucht, darunter Stuttgart, Karlsruhe und Frankfurt am Main. Dabei seien schriftliche Unterlagen sowie Datenträger beschlagnahmt worden.

Rechnungshof rügt Verfahren beim Kauf der EnBW-Anteile

Der Verdacht der Untreue gegen Mappus und Notheis ergibt sich laut Staatsanwaltschaft aus einem Bericht des baden-württembergischen Rechnungshofs zu dem EnBW-Kauf. Die Staatsanwaltschaft sieht in einem Gutachten des Landesrechnungshofs "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für den Tatverdacht, dass sich Mappus der Untreue und Notheis der Beihilfe zur Untreue strafbar gemacht haben. Die Ermittler stützen sich dabei auf die Beurteilung der Finanzexperten, wonach der Erwerb der Aktien am Energieunternehmen EnBW durch das Land nicht ordnungsgemäß vorbereitet und auf eine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet worden sei.

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Der Rechnungshof hatte am 26. Juni als Ergebnis seiner Prüfungen festgestellt, dass das von der Mappus-Regierung gewählte Verfahren bei dem Kauf der EnBW-Anteile "in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen". Der damaligen Regierung sei es bei der Vertragsgestaltung auch "nicht in ausreichendem Maße gelungen, Regelungen zu vermeiden, die für das Land wirtschaftlich nachteilig sind".

Land kaufte mehr als 45 Prozent der EnBW-Aktien zurück

Der CDU-Politiker Mappus hatte im Jahr 2010 unter der Regie des damaligen Morgan-Stanley-Deutschlandchefs Notheis über 45 Prozent der Aktien des baden-württembergischen Stromversorgers EnBW vom französischen Energieunternehmen EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde später vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Darüber hinaus rügte der Landesrechnungshof, dass Rechtsvorschriften grob verletzt worden seien und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nicht ausreichend geprüft worden sei.

Mit der Aufklärung der Vorgänge ist derzeit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt, der im Dezember seine Arbeit abschließen will. SPD-Finanzminister Nils Schmid wollte noch am Mittwoch ein Gutachten vorstellen, dass belegen soll, dass das Land damals 840 Millionen Euro zu viel zahlte.

Staatsanwaltschaft durchsucht Räume bei Morgan Stanley

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Mittwoch im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den Banker Dirk Notheis Räume der Investmentbank Morgan Stanley durchsucht. "Wir bestätigen die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft Stuttgart heute in unseren Geschäftsräumen", sagte eine Sprecherin der Bank in Frankfurt am Main. Morgan Stanley unterstütze die Untersuchung. Notheis lässt seit Ende Juni seine Aufgaben als Deutschlandchef von Morgan Stanley ruhen.

Der Vorsitzende des EnBW-Untersuchungsausschusses des baden-württembergischen Landtags, Ulrich Müller, rechnet nicht mit einer Beeinträchtigung der Arbeit des Gremiums durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus. "Die Arbeit geht weiter", sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Stuttgart. Die Ermittlungen hätten keine "Blockadewirkung". Sie führten aber dazu, dass Mappus vor dem Ausschuss ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen könne.

Müller führte an, dass die Staatsanwaltschaft den Bericht des Rechnungshofs zum Anlass für einen Anfangsverdacht genommen habe. Ob eine Straftat vorliege, müssten die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde sowie die Arbeit des Untersuchungsausschusses zeigen. (afp/dapd)