Berlin. Geht es nach Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, dann dürfen Jugendliche unter 16 Jahren künftig nach 20 Uhr ohne Erziehungsberechtigte nicht mehr auf Veranstaltungen sein, auf denen es Alkohol gibt. Schröder will so das Komasaufen unter Teenagern eindämmen. Doch es gibt Widerstand.

Im Kampf gegen exzessives Rauschtrinken bei Jugendlichen setzt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder offenbar auf strengere Gesetze. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, will Schröder den Jugendschutz auf öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Vereinsfesten verschärfen. Das Blatt beruft sich auf eine Gesetzes-Vorlage aus dem Familienministerium. Demnach sollen Jugendliche künftig nach 20 Uhr nicht mehr ohne einen Erziehungsberechtigten auf Veranstaltungen sein, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird.

Gegen die geplante Novelle des Jugendschutzgesetzes gebe es heftigen Widerstand aus dem Bundeswirtschaftsministerium, berichtet die "Bild am Sonntag" weiter. "Auf Abteilungsleiterebene wurde mehrfach deutlich gemacht, dass es dazu keine Zustimmung des Wirtschaftsressorts geben werde", heißt es. Eine Sprecherin Schröders habe die Existenz eines solchen Gesetzesentwurfs bestritten. Laut Wirtschaftsministerium befindet er sich aber gerade in der "regierungsinternen Abstimmung".

Übers Ziel hinausgeschossen?

Kritik an den Plänen kommt dem Bericht zufolge auch aus der FDP-Bundestagsfraktion. Johannes Vogel, Vorsitzender der Jungen Gruppe der FDP-Fraktion, sagte: "Guter Jugendschutz braucht Augenmaß. Mit diesem Vorschlag ist das Schröder-Ministerium deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Das einzige Ergebnis wären frustrierte Veranstalter und Jugendliche."

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Von Christopher Onkelbach

Auch das aktuell gültige Jugendschutzgesetz sieht strenge Regeln für den abendlichen Ausgang von Minderjährigen vor. Kinder unter 14 Jahren dürfen sich demnach bis 22 Uhr auf Tanzveranstaltungen aufhalten, die "von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient". Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eben solche Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen.