Düsseldorf. . Rot-Grün beginnt mit dem Umbau der nordrhein-westfälischen Schullandschaft zugunsten der Eingliederung behinderter Kinder. Ab dem Schuljahr 2013/2014 soll für die Klassen 1 und 5 ein Rechtsanspruch gelten, wodurch Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Platz in einer allgemeinen Schule zusteht.

Der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder soll ab Sommer nächsten Jahres zunächst an rund 100 Vorreiterschulen in NRW systematisch umgesetzt werden. Sobald der Rechtsanspruch auf „Inklusion“ zum Schuljahr 2013/14 gesetzlich verankert ist, sollen mindestens zwei Schulen pro Region mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Innerhalb von zehn Jahren sollen landesweit mindestens 85 Prozent der Förderschüler an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden.

SPD und Grüne stellten gestern ihren Inklusionsplan vor, der Anfang Juli im Landtag beraten wird. Danach soll in den Klassen 1 und 5 mit der Umsetzung begonnen werden, um reibungslose Übergänge von den Kitas und Grundschulen zu gewährleisten. „Sonst würde das gesamte System überfordert“, so SPD-Fraktionsvize Renate Hendricks. Die Vorreiterschulen erhalten neben zusätzlichen Stellen für Lehrer und Sonderpädagogen auch sogenannte „Starter-Budgets“.

80 Prozent der Förderschulen bedroht

Die Koalition rechnet damit, dass 80 Prozent der Förderschulen für lernbehinderte Kinder in NRW dauerhaft nicht die Mindestschülerzahl halten können und deshalb von Schließung bedroht werden. Das Recht der Eltern, ihr Kind weiter auf eine Förderschule zu schicken, werde aber im Gesetz festgeschrieben. „Wir werden niemanden zur Inklusion zwingen“, versprach Grünen-Bildungsexpertin Sigrid Beer.

Derzeit besuchen landesweit 26 600 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeinbildende Schulen. Weitere 99 300 Kinder werden an 683 Förderschulen unterrichtet. Ein Großteil von ihnen wird im Zuge des Inklusions-Prozesses auf andere Schulen wechseln.