Berlin. . Die Bundesbildungsministerin soll für ihre Doktorarbeit im Jahr 1980 nicht nur bei anderen abgekupfert haben, sondern auch unerlaubt aus eigenen Texten. Damit würden auf 110 der 325 Seiten starken Doktorarbeit abgeschriebene Passagen stehen. Die Uni Düsseldorf prüft den Fall.
Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat bei ihrer Doktorarbeit angeblich stärker abgeschrieben, als bislang bekannt war. Dabei soll sie auch aus einem eigenen Text ohne Quellenangabe abgekupfert haben. Martin Heidingsfelder, Gründer der Internet-Plattform Vroniplag, warf Schavan gestern vor, dass auf 33 Prozent der Seiten ihrer Dissertation Plagiate zu finden sind.
Seit Mai steht Schavan unter Verdacht, in ihrer Dissertation bei anderen Autoren abgeschrieben zu haben. Ein anonymer Blogger fand mutmaßliche Plagiate auf 65 Seiten. Seitdem prüft die Uni Düsseldorf den Fall.
Heidingsfelder wirft der Ministerin nun vor, dass sie auf weiteren 55 Seiten unerlaubterweise einen bereits veröffentlichten Text ohne Quellenangabe verwendet hat. Er spricht hier von Eigenplagiaten. Damit würden auf 110 der 325 Seiten starken Doktorarbeit abgeschriebene Passagen stehen. Der Vorwurf lautet, dass Schavan den Aufsatz „Die Sensibilisierung des Gewissens und Herausforderung erzieherischen Handelns“ zunächst in einem Sammelband herausgegeben und dann in ihrer Doktorarbeit „Person und Gewissen“ verwendet haben soll.
Ist es ein Ausnahmefall?
„Auch ein Eigenplagiat ist ein Plagiat“, sagte Heidingsfelder. Die Doktorarbeit sei eine Prüfungsleistung, in der keine Eigenplagiate vorkommen dürften. Dabei beruft er sich auf die Promotionsordnung aus dem Jahre 1977. Das Promotionsgesuch muss demnach die Versicherung enthalten, „daß die vorgelegte wissenschaftliche Abhandlung weder ganz noch zum Teil veröffentlicht worden ist.“ Nur in Ausnahmefällen ist demnach eine bereits veröffentlichte Arbeit als Dissertation zugelassen.
Ob bei Schavan die Ausnahmeregel griff, konnte ein Sprecher der Uni Düsseldorf auf Nachfrage nicht beantworten. Bei der Prüfung dürfte indes die Zeitfrage eine zentrale Rolle spielen. Der Sammelband kam im Mai 1980 heraus und die Dissertation im Dezember 1980. Er wäre möglich, dass Schavan ihre Arbeit bereits eingereicht, aber noch nicht veröffentlicht hatte, als der Sammelband herauskam. In diesem Falle hätte sie für den Aufsatz aus ihrer Promotion ohne Quellenangabe abgeschrieben. Dann hätte Schavan nicht gegen die Promotionsordnung verstoßen. Sie müsste sich aber den Vorwurf gefallen lassen, unsauber gearbeitet zu haben.
Laut Heidingsfelders würden allein die Eigenplagiate – sofern es welche sind – den Entzug von Schavans akademischem Titel rechtfertigen. „Wenn es die Universität mit der Wissenschaft ernst meint, muss sie Frau Schavan den Doktortitel aberkennen“, sagte der Plagiatsjäger und meinte: „Als Bildungsministerin ist Schavan nicht mehr haltbar.“