München. Es ist ganz einfach: Wer auf den “Gefällt mir“-Button auf Seehofers Facebook-Seite klickt, darf am Dienstag kostenlos in die Münchener Diskothek P1. So hat der CSU-Politiker Horst Seehofer bereits über 6750 neue Fans gewonnen. Rechtlich ist diese Werbung wohl unbedenklich.

Die Einladung zu einer Facebook-Party hat Horst Seehofer viele neue Fans im sozialen Netzwerk beschert. Rund 1800 neue Online-Anhänger kann der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende seit dem Aufruf zu der Feier vor anderthalb Wochen verzeichnen.

Am Freitag konnte Seehofer bereits über 6750 "Fans" auf Facebook verbuchen. Im Austausch für einen Klick auf den "Gefällt mir"-Button auf Facebook wird dem User am kommenden Dienstag kostenloser Einlass in Münchens Nobeldiskothek P1 gewährt und ein Getränk auf Kosten der Partei spendiert.

Rechtlich ist die Werbung woh in Ordnung

Rechtlich ist dies nach Angaben eines Experten zumindest nicht unumstritten. Böten Firmen finanzielle Vorteile für eine gute Bewertung ihrer Produkte auf Facebook, etwa Rabatte oder eine Gewinnspielteilnahme, sei das problematisch, sagte der Kölner Internetrechtsexperte Christian Solmecke.

Seehofer werbe mit der Party aber als Privatperson um Zustimmung im Online-Netzwerk. Das sei nicht automatisch mit dem Vorgehen von Unternehmen gleichzusetzen. (dapd)