Brüssel. . Weil Deutschland die Regeln immer noch nicht umgesetzt hat. Die Entscheidung über eine Klage soll bis Ende Mai fallen. Wird Deutschland verurteilt, drohen Geldstrafen.
Deutschland droht im jahrelangen Streit um die Vorratsdatenspeicherung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission sehe noch keine Fortschritte, sagte ein Kommissionssprecher. Daher behalte sie sich vor, Deutschland wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu verklagen. Die Entscheidung solle bis Ende Mai fallen. Wird Deutschland verurteilt, drohen Geldstrafen.
Laut den EU-Regeln müssen Staaten privaten Unternehmen gesetzliche Datenspeicherungs-Pflichten auferlegen – im Interesse der Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus. Telekom-Anbieter sollen Verbindungsdaten ihrer Kunden pauschal, also ohne speziellen Verdacht, sechs Monate aufbewahren.
Die Bundesregierung hat diese Speichervorgaben wegen des Streits zwischen Union und FDP bisher nicht umgesetzt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt es aus Datenschutz-Bedenken ab.
Keine Entschuldigung für Deutschland
Deutschland habe zwar fristgerecht der EU-Kommission einen Brief geschrieben, wie es die EU-Regeln zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen wolle, sagte der Kommissionssprecher. Doch die Bundesrepublik habe diese Regeln noch nicht komplett in nationales Recht gegossen, daher werde die EU-Kommission die Lage nun genau prüfen.
Die EU-Kommission hatte 2011 angekündigt, dass sie ihre Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen wird – aus Datenschutz-Bedenken. Doch das sei keine Entschuldigung für Deutschland, diese Regeln nicht umzusetzen, so der Sprecher. Bis Brüssel die Überprüfung der EU-Gesetzesvorgaben abschließen könne, werde es noch etwas dauern.