Berlin. . Vier Bundesländer zahlen bereits ein eigenes Erziehungsgeld, das nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Daran will die Landesregierung in München auch künftig nichts ändern.
Die Empörung ist groß: Arme Familien in Nordrhein-Westfalen werden nach den Plänen der Berliner Regierungskoalition voraussichtlich nicht vom Betreuungsgeld profitieren. In Bayern dagegen bekommen Eltern in Hartz IV seit Jahren einen zusätzlichen, beitragsfreien Erziehungsbonus. Und nicht nur dort.
Wie beim Elterngeld gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, auch das geplante Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat und Kind als zusätzliches Einkommen anzurechnen, wenn Eltern Hartz IV-Bezüge erhalten. Das heißt: Gerade Eltern ohne Einkommen würde die neue Leistung des Staates nichts bringen.
Ausgerechnet das CSU-regierte Bayern zeigt aber, dass es anders geht: Der Freistaat zahlt einkommensschwachen Familien seit Jahren ein Landeserziehungsgeld – als Familienleistung, die auch zusätzlich zu Hartz IV gezahlt wird.
150 bis 300 Euro pro Kind
Arme Familien in Bayern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, haben durch das Landeserziehungsgeld deutlich mehr Geld im Portemonnaie als vergleichbare Familien in anderen Ländern. In Bayern bekommen Eltern in Hartz IV zusätzlich zu ihren Bezügen sechs Monate lang 150 Euro beim ersten Kind, zwölf Monate lang 200 Euro beim zweiten Kind und bis 300 Euro bei jedem weiteren Kind.
Aus Sicht der CSU ist die familienpolitische Lage deshalb klar: Den einen schafft der Staat Kita-Plätze, die anderen bekommen Geld. Weil das aber in Bayern bislang nur für die einkommensschwachen Familien galt, muss nun das Betreuungsgeld kommen. Als Anerkennung für einkommensstärkere Eltern, die ihre Kinder nicht in die Krippe schicken.
Das bayrische Landeserziehungsgeld soll deshalb auch dann weiter gezahlt werden, wenn das Betreuungsgeld kommt, so ein Sprecher des Sozialministeriums in München. „Beide Leistungen können parallel bezogen werden.“
Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg
Auch Thüringen und Sachsen belohnen bereits jetzt Eltern mit Bargeld, wenn sie ihre Kleinkinder überwiegend zu Hause betreuen. Wie in Bayern wird auch das Thüringer Erziehungsgeld bei Hartz IV-Familien nicht auf die Bezüge angerechnet, bestätigte gestern der Sprecher des Thüringer Sozialministeriums.
Damit sind auch arme Eltern in Thüringen deutlich besser gestellt als in den meisten anderen Bundesländern. In Sachsen gilt das Landeserziehungsgeld ebenfalls nicht als anrechnungspflichtiges Einkommen.
Baden-Württemberg dagegen geht einen Sonderweg: Die rot-grüne Landesregierung will die jüngste Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger abfedern. Landeserziehungsgeld sollen ab Herbst nur noch diejenigen bekommen, die seit dem Inkrafttreten des Sparpakets der Bundesregierung von 2010 leer ausgehen: Mütter und Väter, die vor der Geburt ihres Kindes ohne Einkommen waren.