Berlin. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will das Betreuungsgeld an Bedingungen knüpfen. So solle die Auszahlung davon abhängig gemacht werden, ob die Eltern die vorgeschriebenen Untersuchungen beim Kinderarzt wahrnehmen, sagte Schröder im Interview.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will das geplante Betreuungsgeld an weitere Bedingungen knüpfen. In der "Bild am Sonntag" kündigte die CDU-Politikerin an, die Auszahlung solle davon abhängen, ob die Eltern mit ihren Kleinkindern die Pflichtuntersuchungen beim Kinderarzt wahrnähmen. Die Einführung des Betreuungsgeldes für Familien, die ihren Nachwuchs privat versorgen und nicht in eine öffentliche Kita geben, ist auch Bestandteil eines Strategiepapiers der CDU für den ländlichen Raum, das der Bundesvorstand am kommenden Montag erstmals beraten wird.

Mit der Verknüpfung des umstrittenen Betreuungsgeldes mit den Vorsorgeuntersuchungen will Schröder "falsche Anreize" der Bargeldleistung vermeiden: "Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Pflichtuntersuchungen geben, ist das oft ein Indikator für problematische Verhältnisse", sagte sie. Es gebe eine Minderheit von Kindern, die aus so schwierigen Verhältnissen kämen, dass sie von einer frühen Förderung in der Kita stark profitieren würden. "Diese kleine Gruppe sollten wir im Auge haben, wenn es darum geht, beim Betreuungsgeld einen falschen Anreiz zu vermeiden", sagte Schröder.

CDU will auch Großelternzeit einführen

Die SPD sah sich in ihrer Kritik an dem Betreuungsgeld bestätigt. Generalsekretärin Andrea Nahles sagte, mit ihrem Vorschlag gebe Schröder erstaunlich offen zu, dass gerade Kinder, für die ein Kita-Besuch wegen ihres schwierigen sozialen Umfelds besonders wichtig wäre, durch das Betreuungsgeld von Kitas ferngehalten würden. "Die SPD hat also berechtigterweise immer von einer Fernhalteprämie gesprochen", sagte Nahles.

In ihrem Papier zum ländlichen Raum beschäftigt sich die CDU mit zahlreichen Politikfeldern, darunter Verkehr, Bildung und Fragen der Telekommunikation. Im Kapitel Familienpolitik wird argumentiert, dass gerade auf dem Land Familien ihre Kinder in den ersten Jahren zu Hause selbst betreuen wollten. Als zusätzliche Anerkennungs- und Betreuungsleistung solle es deshalb ab 2013 ein Betreuungsgeld von 100 Euro für das zweite und ab 2014 von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr geben.

Vorstand soll das Papier beraten

Außerdem will es die CDU Großeltern leichter machen, für die Betreuung der Enkelkinder eine berufliche Auszeit zu nehmen: Analog zur dreijährigen Elternzeit will sie eine Großelternzeit einführen.

Am Montag will Generalsekretär Hermann Gröhe dem Vorstand vorschlagen, das Papier zunächst zu beraten. In einer der nächsten Vorstandssitzungen solle es beschlossen werden, teilte ein Parteisprecher mit. Er widersprach dem Eindruck, dass eine Entscheidung damit verschoben werde: Schließlich stehe das Betreuungsgeld seit 2007 im Parteiprogramm der CDU.(dapd/rtr)