Berlin. . Bisher hatten unverheiratete Väter bei einer Trennung nur wenige Rechte gegenüber ihrem Kind und zumeist hatten die Mütter das letzte Wort. Nun aber soll das Sorgerecht auch Vätern zustehen, sofern es nicht dem Kindeswohl zuwiderläuft.

Mit einem erleichterten Antragsverfahren will die schwarz-gelbe Koalition das Sorgerecht unverheirateter Väter stärken. Künftig kann das Familiengericht auch gegen den Willen der Mutter dem Vater das Sorgerecht zuerkennen, wenn das Kindeswohl gewahrt bleibt. Wie das Justizministerium am Montag mitteilte, werde ein entsprechender Gesetzentwurf im Sommer im Kabinett behandelt.

Heute kommt nahezu jedes dritte Kind in Deutschland unehelich zur Welt. Bei einer Trennung hatten die Väter bislang nur wenige Rechte und zumeist die Mütter das letzte Wort. Nun aber soll das Sorgenrecht auch Vätern zustehen, sofern es nicht dem Kindeswohl zuwiderläuft.

Die Bundesregierung stand nach einer Reihe von Urteilen unter anderem vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht unter Druck – sie waren eindeutig zugunsten der klagenden Männer ausgefallen waren. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhofft sich als Signal, dass unverheiratete Eltern künftig auch „verstärkt über die einvernehmliche gemeinsame Sorge nachdenken“.

Das Kindeswohl soll in den Mittelpunkt rücken

In den Mittelpunkt rückt das Kindeswohl. Sprach sich die Mutter bislang gegen ein gemeinsames Sorgerecht aus, war der Vater außen vor. Künftig muss die Mutter belegen, „dass die gemeinsame Sorge nicht dem Wohl des Kindes entspricht“, so der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Die Beweispflicht ändert sich: Bisher musste der Vater erklären, warum das Sorgerecht der Mutter nicht dem Kindeswohl entspricht und der Nachwuchs ihm anvertraut werden sollte.

Stimmt die Mutter künftig einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu, kann der Vater das Jugendamt als Vermittler einschalten oder das Familiengericht anrufen. Dann muss die Frau zum Antrag Stellung beziehen. Äußert sich die Mutter nicht oder stützt sie ihre Ablehnung auf Gründe, die erkennbar nicht das Kindeswohl betreffen, können die Richter auch schriftlich – ohne persönliche Anhörung der Eltern – entscheiden. Das Justizministerium erwartet durch die neue gesetzliche Lage zusätzliche Klagen vor den Familiengerichten. Die Richter, so die Einschätzung, könnten künftig aber rascher zu einer Entscheidung kommen.

Lesen Sie hier einen Kommentar zum Thema: Fällige Anpassung