Essen.. Gelder für Hartz-IV-Kinder werden zu einem großen Teil gar nicht abgerufen. Verbände beklagen zu großen bürokratischen Aufwand.

Das Hartz-IV-Bildungspaket für bedürftige Kinder kommt bei den Betroffenen kaum an. Auch ein Jahr seit Inkrafttreten wird ein Großteil der Mittel nicht abgerufen. Grund sind bürokratische Hürden, undurchsichtige Zuständigkeiten und Unwissenheit, kritisieren Verbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Nach Hochrechnungen des DGB wurden 2011 bundesweit nur ein Fünftel der Gelder für Nachhilfe, Schulessen oder Musikunterricht verwendet. In NRW ist die Bilanz nach Angaben von Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) besser. Er spricht von „weit über 50 Prozent“ abgerufener Mittel. Das sei immer noch zu wenig: „Wir müssen stärker auf die Bedürftigen zugehen“, so Schneider zur WAZ.

Ob die Mittel fließen, hängt in vielen Kommunen vom Engagement der Eltern ab: Sie müssen entsprechende Anträge bei ihren Jobcentern oder direkt bei den Kommunen stellen, wenn diese unabhängig von der Bundesarbeitsagentur Hartz-IV-Empfänger betreuen („Optionskommunen“).

„Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen“

Über diese Praxis sind vor allem die Sozialverbände erzürnt. „Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen“, sagte der Präsident des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der WAZ. Städte und Gemeinden sollten auf Anträge verzichten und pauschal Leistungen für Schulessen oder Vereinsmitgliedschaften erstatten. Die Zuständigkeit solle bei den Jugendämtern und nicht bei den Jobcentern liegen. Es reiche, wenn einmalig ein Hartz-IV-Leistungsbescheid vorgelegt werde. Hilgers: „In Hamburg und Lübeck funktioniert dieses unbürokratische Verfahren einwandfrei.“ Rechtlich sei dies in allen Kommunen möglich.

Für das Bildungspaket hat der Bund im vergangenen Jahr 642 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt, um die Chancen von bedürftigen Kindern zu verbessern. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil verlangt, die Ausgaben für die Bildung von Hartz-IV-Kindern zu erhöhen.

Auch 2012 werden die Mittel zur Verfügung gestellt. Ob 2013 das Paket in dieser Höhe bewilligt wird, hängt davon ab, wie viel in den Jahren zuvor abgerufen wurde, so das Bundesarbeitsministerium.