Berlin. . Wer war der Geburtstags-Fete für den früheren Deutsche-Bank-Chef Ackermann im Kanzleramt? Die Bundesregierung muss die Gästeliste nun offenlegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Einblick in den Terminkalender der Kanzlerin gewährt das Gericht den Klägern jedoch nicht.

Die Bundesregierung muss die Gästeliste und die Küchenrechnung des Geburtstagsessens für den früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Jahr 2008 im Kanzleramt offenlegen. Dies entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Die Kläger haben demnach aber keinen Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Mit der Entscheidung blieb die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil der Vorinstanz ohne Erfolg. (Az: OVG 12 B 27.11)

Laut OVG muss das Kanzleramt die Gästeliste für das Abendessen im April 2008 offenlegen, weil es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt habe, die nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Kanzlerin eingeladen worden seien. Die Kläger haben zudem Anspruch auf die bislang geschwärzten Passagen der Redevorlage und auf Offenlegung der Rechnung der Kanzlerküche für das Abendessen.

Kanzlerin wird Vermischung von Politik und Lobbyismus vorgeworfen

Die Forderung auch nach Veröffentlichung des Terminkalenders der Kanzlerin wies das OVG ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht zurück. Zwar handele es sich bei den Eintragungen „um amtliche Informationen im Sinne des Gesetzes“, soweit es um dienstliche Termine der Bundeskanzlerin gehe. Der Informationszugang könne aber verweigert werden, weil die Offenlegung des Terminkalenders „nachteilige Auswirkungen auf Sicherheit der Bundeskanzlerin“, haben könne, hieß es im Urteil.

Merkel hatte Ackermann und etwa 20 bis 30 weitere Gäste im April 2008 eingeladen, um dessen 60. Geburtstag zu feiern. Anschließend gab es Spekulationen, Ackermann habe die Gästeliste sogar selbst zusammengestellt, was Merkel aber bestritt. Auch war der Kanzlerin eine Vermischung von Politik und Lobbyinteressen vorgeworfen worden. Foodwatch-Chef Thilo Bode und die Berliner Rechtsanwältin Katja Pink reichten Klage ein, um Details zu Planung und Kosten des Abendessens zu erfahren. (afp)