Berlin. . Seit 2010 dürfen in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, wenn es unterschiedliche Berufgruppen gibt. Am Flughafen und an Krankenhäusern wurde das bereits mehrfach genutzt, haben Spartengewerkschaften schon viel Druck ausgeübt. Ob sich das bei öffentlich bedeutsamen Betrieben ändern lässt, wird jetzt diskutiert.

Wenn Lokführer, Ärzte, Piloten oder Vorfeldar­bei­ter am Flughafen streiken, ist von Spartengewerkschaften die Rede. Sie vertreten nur die Interessen eines einzelnen, mitunter kleinen Berufsstandes. Auf andere Arbeitnehmergruppen müssen sie keine Rücksicht nehmen. Das zeigt sich gerade am Fraport.

Diese Machtposition haben Gerichte zementiert, indem sie 2010 die Tarifeinheit aufgehoben haben. In einem Betrieb muss nicht mehr nur ein Tarifvertrag gelten. Theoretisch könnte jede Berufsgruppe ihr eigenes Süppchen kochen. Das haben einige Minigewerkschaften bereits eindrucksvoll getan. Der Marburger Bund setzte für die Krankenhausärzte 2006 zweistel­-lige Gehaltszuschläge durch. Die Gewerkschaft der Lokführer erstreikte sich 2007 einen eigenständigen Tarifvertrag mit der Deutschen Bahn. Auch Piloten und Fluglotsen kämpfen nur für sich.

Gesetzliche Grenzen

Sie alle zeichnet aus, dass die Beschäftigten schwer ersetzbar sind und deshalb ein enormes Drohpotenzial besitzen. Kritiker nennen das auch Erpressung. Der Gesetzgeber könnte ihre Macht eingrenzen. Denkbar wäre die Vorgabe, dass alle Tarifverträge in einem Unternehmen die gleiche Laufzeit haben müssen, um permanente Tarifverhandlungen zu verhindern. Auch könnte die Tarifeinheit für Betriebe vorgeschrieben werden, die für das öffentliche Leben bedeutsam sind. Im Gespräch ist auch, dass die Konditionen der Gewerkschaft gelten, die am meisten Mitglieder in ei­nem Betrieb hat.

„Das Thema wird weiterhin in den Ressorts beraten“, heißt es dazu aus dem Arbeitsministerium. Eine Eskalation in Frankfurt könnte den Diskussionsprozess beschleunigen.