Regensburg. . Der dauerhafte Einsatz von Leiharbeitern in katholischen Kliniken oder Heimen kann unterbunden werden. Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, bei der Frühjahrs-Vollversammlung. Das Arbeitsrecht der Kirchen steht seit Monaten in der Diskussion.

Mitarbeitervertretungen in katholischen Kliniken, Heimen oder anderen Kircheneinrichtungen können den dauerhaften Einsatz von Leiharbeitern unterbinden. Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, gestern bei der Frühjahrs-Vollversammlung in Regensburg. Die Bischöfe lehnten den Einsatz von Leiharbeitern als Ersatz für Stammbeschäftigte ab. Sollten Leiharbeiter länger als sechs Monate in einer katholischen Einrichtung beschäftigt werden, könne die Mitarbeitervertretung nun ihre Zustimmung hierzu verweigern, so Zollitsch.

Das besondere Arbeitsrecht der Kirchen steht seit Monaten in der Diskussion. Vor allem die Gewerkschaft Verdi kritisiert die Regeln, nach denen die Arbeitsbedingungen für bundesweit rund 1,4 Millionen Beschäftigte bei Caritas, Diakonie und anderen kirchlichen Arbeitgebern geregelt werden: Statt in harten Tarifkonflikten wird deren Lohn durch paritätisch besetzte Kommissionen im Konsens gefunden – Streik oder Aussperrung sind verboten.

Zollitsch kündigt Verbesserungen an

Und dabei soll es nach dem Willen der Kirchen auch bleiben: Wie zuletzt die Evangelische Kirche bekannte sich gestern auch der katholische Bischofskonferenz-Vorsitzende Robert Zollitsch noch einmal ausdrücklich zu diesem sogenannten Dritten Weg. Rechtzeitig vor einer Bundestags-Anhörung zu dem Thema am 26. März kündete er aber auch Verbesserungen im Detail an.

So soll es neben der Möglichkeit für Mitarbeitervertretungen, Leiharbeit zu unterbinden, künftig auch ein festes Schlichtungsverfahren für den Fall einer Pattsituation in den paritätisch besetzten Kommissionen geben. Bislang konnte diese nur durch eine Intervention des zuständigen Bischofs gelöst werden. Außerdem will die Bischofskonferenz darüber beraten, ob die Kirche für bestimmte Einrichtungen oder Berufe Abstriche bei ihren hohen moralischen Anforderungen an ihre Angestellten macht. Vor allem in Ostdeutschland wird es zunehmend schwierig, katholische Mitarbeiter zu finden, die diesen Glauben auch leben.

Verdi-Kritik an zu niedrigen Löhnen zurückgewiesen

Zollitsch wies die Verdi-Kritik an zu niedrigen Löhnen im Dritten Weg zurück: Unterm Strich seien die Vergütungen in kirchlichen Einrichtungen höher als bei der weltlichen Konkurrenz. Gleichwohl habe es Einrichtungen gegeben, die durch Ausgründungen versucht hätten, sich diesem hohen Vergütungsniveau zu entziehen. Diesen Missstand wollen die Bischöfe beheben, in dem sich jede katholische Einrichtung bis Ende 2013 verbindlich entscheiden muss, ob sie den Dritten Weg wählt oder das weltliche Arbeitsrecht – samt Streikrecht. „Wer die Vorteile des kirchlichen Arbeitsrechts haben möchte, muss sich auch an den Dritten Weg halten“, stellte Zollitsch gestern klar. Er gab sich zuversichtlich, ausgegründete Unternehmen wieder zurück in den Dritten Weg zu holen. Schon jetzt liege die Tarifbindung im Bereich katholischer Einrichtungen bei gut 80 Prozent, sagte Zollitsch.