Essen. . Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) muss seine Bundeswehr-Reform verteidigen. Für den Verband der Beamten in der Bundeswehr sind Teile der Reform verfassungswidrig. Der Bundeswehrverband nennt die Reform “weitgehend verfehlt“ und sorgt sich um die Mitarbeiter.
Kritik aus den eigenen Reihen erhält Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) für die geplante Bundeswehrreform. Der Verband der Beamten in der Bundeswehr (VBB) bezeichnet die Pläne für die Verlagerung von Zivilpersonal als „verfassungswidrig“. Der Bundeswehrverband bewertet die Reformpläne als „weitgehend verfehlt“.
Es geht um 2400 Mitarbeiter der Personalabrechnung. Der für die Reform zuständige Staatssekretär Stephane Beelemanns beabsichtigt, sie vom Verteidigungsministerium ins Innenministerium auszulagern. „Ein rein politisch motiviertes Vorhaben, das nur dazu dienen soll, die angestrebte Zielgröße für die Verkleinerung der zivilen Wehrverwaltung von 76 000 auf 55 000 Dienstposten zu erreichen“, sagt der VBB-Vorsitzende Wolfram Kamm dieser Zeitung.
Bundeswehr braucht laut Verfassung eigene Personalverwaltung
Selbst im Verteidigungsministerium habe man mittlerweile festgestellt, dass 62 000 zivile Posten notwendig seien. „Ich befürchte, dass die zivilen Beschäftigten zu den Sparschweinen der Reform werden“, sagte SPD-Verteidigungsexperte Michael Groschek.
Die Grundlage für den Vorwurf der „Verfassungswidrigkeit“ der Personalverlagerung liefert ein Gutachten, das der VBB bei Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Frankfurt/Oder in Auftrag gegeben hat. Demnach muss die Bundeswehr laut Grundgesetz „in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsbau“ verwaltet werden. Dazu gehört auch die Personalabrechnung. Sie könne nicht aus der Bundeswehrverwaltung herausgenommen werden.
„Können keine Reform beschließen, die nicht rechtssicher ist“
Das Gutachten wird derzeit im Verteidigungssauschuss thematisiert. „Die Reformpläne müssen auf Basis des Rechtsgutachtens überprüft werden. Wir können keine Reform beschließen, die nicht rechtssicher ist“, sagte Elke Hoff, sicherheitspolitische Sprecherin der FDP, der WAZ.
Doch nicht nur die Verschiebung der Personalabrechnung stößt auf Missfallen. Der Bundeswehrverband übt in einer Stellungnahme zum Entwurf des Reformbegleitgesetzes Kritik an der mangelnden Attraktivität der Bundeswehr für ausscheidende und potenzielle Soldaten. Abfindungsregelungen für Soldaten zwischen 40 und 50 Jahren seien „nicht ansatzweise Erfolg versprechend und zukunftsorientiert“. Die Art und Weise der Umsetzung der Reform bewege sich zwischen „enttäuschend minimalistisch und indiskutabel“.