Essen. . Die Bundesregierung will mehr Menschen für eine Lebendorganspende gewinnen - durch eine bessere Versorgung und Absicherung der Organspender. Wer zum Beispiel einem Verwandten eine Niere spendet, soll unter anderem länger Krankengeld bekommen und ein bisher nicht vorgesehenes Recht auf Reha. Das sieht ein Gesetzentwurf vor.

Um mehr Menschen für eine Lebendorganspende zu gewinnen, will die Bundesregierung ihnen mehr Geld und mehr Rechte geben. Laut einem Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium, der dieser Zeitung vorliegt, sollen Lebendspender einen unbefristeten und vollen Verdienstausgleich für die Zeit der Nachbehandlung erhalten.

Transplantations-Mediziner kritisieren seit Jahren, dass für Organempfänger umfassend gesorgt sei, nicht aber für ihre Freunde oder Verwandten, die ihnen eine Niere oder einen Teil ihrer Leber gespendet haben. Treten Komplikationen auf, etwa ein Versagen der zweiten Niere, sei oft nicht klar, welche Versicherung die Kosten trägt. Auch müssen die Kassen keine Reha zahlen. „Für den Patienten ist das eine Katastrophe. Eine Lebendspende spart der Gesellschaft 180.000 bis 250.000 Euro, doch der Spender wird mit seinem Risiko allein gelassen“, sagt Uwe Heemann, Kurator der Stiftung Lebendspende.

Ein "rasanter Fortschritt"

Nun soll das Transplantationsgesetz nachgebessert werden. Dazu gehört der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der OP und die Anhebung des anschließend zu zahlenden Krankengeldes. Die Kasse des Empfängers soll 100 statt bisher 90 Prozent des Nettoeinkommens zahlen – bis zur Genesung. Auch ein Recht auf Reha ist vorgesehen.

„Wir wollen Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, endlich fair behandeln“, sagte Michael Kauch, FDP-Experte für Transplantationsmedizin. Die Koalition setzt um, was die Mediziner seit 2005 fordern. Nieren-Spezialist Heemann spricht von einem „rasanten Fortschritt“. Er hielte darüber hinaus aber auch eine Belohnung für angebracht, etwa durch eine höhere Rente.

Haftung für Spätfolgen geklärt

Geklärt wird auch die Haftung für Spätfolgen: Die Unfallversicherung muss zahlen. Es sei denn, sie kann beweisen, dass eine Behandlung nichts mit der Transplantation zu tun hat. Diese Beweislastumkehr soll Rechtsstreitigkeiten verhindern.

In Deutschland warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, 2011 gab es aber nur gut 4000 Transplantationen, davon rund 750 durch Lebendspenden. Jeden Tag sterben im Schnitt drei Menschen, weil für sie kein Spenderorgan gefunden wurde.