Oslo. Ein Gericht in Oslo hat ein neues psychiatrisches Gutachten über den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik angeordnet. Der 32-Jährige wurde in einem ersten Gutachten für unzurechnungsfähig erklärt. Breivik lehnt eine erneute Untersuchung ab.
Ein norwegisches Gericht hat eine neue psychiatrische Begutachtung des Attentäters Anders Behring Breivik angeordnet. Angesichts der Schwere von Behring Breiviks Tat sei eine neue Untersuchung seiner Schuldfähigkeit angebracht, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen am Freitag vor Journalisten in Oslo. Das Gericht beauftragte demnach zwei neue Experten, den Geisteszustand des 32-jährigen Rechtsextremen zu untersuchen.
Angesichts der Schwere der Tat sei eine neue Untersuchung der Schuldfähigkeit angebracht, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen in Oslo. Sie betonte, die Entscheidung enthalte keine Kritik am früheren Gutachten. Doch sei es nötig, sich "so viel Klarheit wie möglich zu verschaffen".
Gutachter erklärten Breivik für unzurechnungsfähig
Der Attentäter hatte am 22. Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer. Im November erklärten zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Behring Breivik wegen "paranoider Schizophrenie" für unzurechnungsfähig.
Eine Ärztekommission bestätigte einen Monat später die Diagnose, auch Anklage und Verteidigung stimmten ihr zu. Opfer-Anwälte dagegen forderten ein neues Gutachten, da Augenzeugen die Tat auf Utöya als methodisch und rational wahrnahmen. Die Anwälte machten geltend, dass drei Psychologen und ein Psychiater, die den 32-Jährigen im Gefängnis überwachten, laut Medienberichten weder Anzeichen für eine "paranoide Schizophrenie" noch für eine Suizidgefahr entdeckt hätten.
Breivik will sich nicht erneut begutachten lassen
Behring Breivik ließ derweil über seinen Anwalt mitteilen, er wolle sich nicht einer erneuten psychiatrischen Begutachtung unterziehen. "Er vertritt die Meinung, dass der erste Bericht zu 80 Prozent fehlerhaft war", sagte Geir Lippestad. Sein Mandant glaube nicht, dass die neuen Experten die nötigen Kenntnisse hätten, um ihn zu verstehen. Behring Breivik hatte bereits in der vergangenen Woche eine Zusammenarbeit für eine weitere Untersuchung abgelehnt.
Um die Weigerung zu umgehen, könnte Behring Breivik zu Beobachtungszwecken aus dem Untersuchungsgefängnis in eine psychiatrische Einrichtung verlegt werden. Eine Zwangseinlieferung könnte notwenig sein, sagte Agnar Aspaas, einer der Experten, die die erneute Untersuchung vornehmen sollen. Solch ein Vorgehen müsse aber mit dem Gericht abgestimmt werden.
Die Entscheidung, ob Behring Breivik schuldfähig ist, muss letztlich das Gericht fällen. Sollte er für unzurechnungsfähig erklärt werden, schließt dies eine Haftstrafe aus. Dann würde der Attentäter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, alle drei Jahre müsste ein Richter über seinen Verbleib entscheiden.
Das Grauen von Utoeya