Bonn. . Der FDP-Politikerin und Politikberaterin Margarita Mathiopoulos droht der Verlust ihres Doktortitels. Das geht aus einer Entscheidung des Promotionsausschusses der Universität Bonn hervor. Die Doktorarbeit war bereits Ende der 1980er Jahre in die Kritik geraten. Im Zuge der “VroniPlag“-Affäre rückte sie wieder in den Blick.

Nach einer Reihe von Spitzenpolitikern steht auch die Politikberaterin Margarita Mathiopoulos vor dem Verlust ihres Doktortitels. Zu dieser Entscheidung komme der Promotionsausschuss der Universität Bonn, sagte ein Hochschulsprecher am Montag und bestätigte einen Bericht von "Zeit Online". In letzter Instanz müsse allerdings der Fakultätsrat urteilen. Der Beschluss des Ausschusses wertete er als eine "Tendenz". Man könne davon ausgehen, dass dieser die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen habe.

Die Dissertation der Potsdamer Honorarprofessorin, die seit 2002 die FDP in außenpolitischen Fragen berät, war bereits Ende der 80er Jahre in die Kritik geraten. Damals waren handwerkliche Mängel, jedoch keine Verfehlungen festgestellt worden. Die neue Überprüfung, die seit Juli läuft, hatten die Plagiatsfahnder von "VroniPlag" in Gang gesetzt. Sie wollen inzwischen auf fast jeder zweiten Seite der Dissertation mit dem Titel "Amerika: das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in Europa und in den USA" fündig geworden sein.

Hochschule will im Februar über Dissertation von Mathiopoulos entscheiden

Details zu der Entscheidung des Gremiums nannte der Hochschulsprecher nicht. Nach einer Stellungnahme von Mathiopolous' Anwalt habe der Fakultätsrat die abschließende Beurteilung auf den 1. Februar vertagt. "Die Stellungnahme wirft Fragen auf", sagte der Sprecher. Eigentlich sollte die Entscheidung über die Aberkennung des Doktortitels bereits am Mittwoch gefällt werden. Der Anwalt der Politikerberaterin war am Montag für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen.

Erst im Juli hatte die Universität Bonn dem FDP-Politiker Jorgo Chatzimarkakis wegen Plagiaten dessen Doktortitel entzogen. Damals war der Fakultätsrat dem Urteil des Promotionsausschusses gefolgt.

Mathiopoulos hatte zu des Beginn des Verfahrens erklärt, sie sei sicher, dass die neuerliche Untersuchung ihrer Arbeit "zu keinem anderen Ergebnis kommen wird, als die Überprüfung der Dissertation im Jahre 1991" Damals habe es der Promotionsausschuss als wesentlich erachtet, dass die Arbeit trotz ihrer handwerklichen Mängel eine originelle These habe und das Werk bei namhaften Wissenschaftlern anerkannt sei. (dapd)