Düsseldorf. Obwohl die Schülerzahlen sinken soll jede der 396 Kommunen in NRW mindestens eine Grundschule erhalten können. Mit dem Konzept für eine wohnortnahe Versorgung will das Land dem von Experten befürchteten „Schulsterben“ begegnen.

Trotz sinkender Schülerzahlen soll jede der 396 Kommunen in NRW künftig mindestens eine Grundschule erhalten können. Mit dem Konzept für eine wohnortnahe Versorgung will das Land dem von Experten befürchteten „Schulsterben“ begegnen. Nach den Plänen wird die durchschnittliche Klassengröße von 24 auf 22,5 Schüler gesenkt. Klassen mit weniger als 15 oder mehr als 29 Schülern sollen unzulässig sein.

Um dem Prinzip „Kurze ­Beine – kurze Wege“ gerecht zu werden, plant Schul­ministerin Löhrmann (Grüne) geringere Mindestschüler­zahlen und die Gründung von Schulablegern im Nachbarort. 1700 Lehrerstellen, die eigentlich überflüssig werden, sollen erhalten bleiben. Die neuen Regeln gelten ab dem Schuljahr 2013/14. Das Konzept ist Teil des Schulkonsenses von SPD, CDU und Grünen.

Das neue Grundschulkonzept gibt Städten und Gemeinden mehr Spielraum, um vor Ort ihr Angebot zu erhalten. Denn künftig können schon einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülern eigenständig bleiben – bisher wurden Zweizügigkeit und mindestens 144 Kinder vorausgesetzt. Selbst mit einer Größe von unter 46 Kindern können Zwergschulen als Ableger – oder Teilstandorte – einer anderen Grundschule fortgeführt werden.

Mindestens 46 Schüler

Wenn eine Grundschule die letzte in einer Kommune ist, kann sie sogar mit mindestens 46 Schülern ihre Eigenständigkeit bewahren, wenn sie jahrgangsübergreifend unterrichtet. „Damit wird auf absehbare Zeit keine Kommune in NRW von der Schließung der letzten Grundschule bedroht sein“, verspricht Löhrmann.

Wo es der Schulträger für nötig hält, kann er Klassengrößen begrenzen oder die Aufnahmekapazität steuern: etwa für eine Schule im sozialen Brennpunkt oder eine Schwerpunktschule für den gemeinsamen Unterricht mit behinderten Kindern („Inklusion“). Künftig können also zum Beispiel 23 Kinder die Eingangsklasse einer Brennpunkt-Schule besuchen, während es im benachbarten Stadtteil 29 i-Dötze pro Klasse gibt.

An den 3200 Grundschulen sind derzeit 318 Leiterstellen unbesetzt

Bis auf solche Ausnahmen sollen aber – so Löhrmann – „unakzeptable“ Ungerechtigkeiten bei der Größe der Eingangsklassen – und damit der Lehrerversorgung – generell beseitigt werden. Schulleitern wird mehr Zeit für ihre Aufgaben und Befreiung vom Unterricht zugestanden. Viele klagen über zu hohe Belastung. An den 3200 Grundschulen sind derzeit 318 Leiterstellen unbesetzt. Außerdem fehlen landesweit 518 Stellvertreter.

Das neue Konzept greift 2013/14. Gefährdeten Schulstandorten gesteht das Land aber Übergangslösungen zu, um bis dahin unnötige Schließungen auf dem Land zu verhindern. Kommunen, die Schulen auf Teilstandorte umstellen wollen, räumt Löhrmann sogar eine fünfjährige Frist bis zum Schuljahr 2018/19 ein.