Wiesbaden. . Das Verfahren würde Jahre dauern. Entscheidender Punkt: die V-Leute müssten abgezogen werden. Für viele ein zu großes Risiko.
Für Boris Rhein ist eines klar: Wenn wieder ein Verbotsverfahren gegen die NPD platzt, das zweite Mal seit 2003, wäre es der „Ritterschlag“ für die rechtsextreme Partei, so der hessische Innenminister. Deshalb sind die Innenminister der Länder vorsichtig und haben sich auf ihrer Tagung lediglich auf einen „Prüfauftrag“ verständigt. Und doch rückt ein Verfahren näher.
Der Erfolg eines neuen Verbotsverfahrens hängt von zwei Kriterien ab: Die NPD muss verfassungsfeindlich sein und eine aktiv-kämpferische Haltung an den Tag legen. Eine Kommission soll das beweisen, Material sammeln. Sie nimmt ihre Arbeit im Januar auf. Formal können lediglich die Regierung, das Parlament und der Bundesrat ein NPD-Verbot beantragen. Sie tun es nicht im luftleeren Raum. Auf das Votum der Innenminister kommt es entscheidend an.
Neue Erkenntnisse
Es gibt neue Erkenntnisse seit dem Verfahren 2003. Dazu gehört, dass die NPD stärker in gewaltbereiten Kameradschaften verstrickt ist und „vermutlich auch Verbindungen zum Terrorismus hat“, so Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erhofft sich von den Ermittlungen gegen das Jenaer Neonazi-Trio belastendes Material.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über ein Verbot, erfahrungsgemäß zieht sich ein Verfahren über Jahre hin. Sechs der acht Richter müssten zustimmen. Ihre Entscheidung müsste danach auch vor dem Europäischen Gerichtshof bestehen.
Ein Problem sind die V-Leute in der rechte Szene. Seit 2003 ist klar, dass der Verfassungsschutz für die Dauer des Verfahrens V-Leute aus der Leitung der NPD abziehen muss. Auch darf man dem Gericht keine Beweise vorlegen, die von ihnen stammen. Die Formel lautet: Kein kontaminiertes Material (Friedrich) und kein Blinde-Kuh-Spiel mit dem Gericht. Ein Großteil der V-Leute muss wohl abgezogen werden.