Hagen/Düsseldorf. Der Kronzeuge im Mafia-Prozess hat sich nach Erkenntnissen des NRW-Justizministeriums selbst getötet. Es gebe bislang keine Anzeichen für ein Fremdverschulden, sagte Justizminister Thomas Kutschaty. Der Mann

In der Nacht vor seiner Aussage in einem Auftragsmord-Verfahren in Hagen war der Kronzeuge und mutmaßliche Doppelmörder Michael P. (49) am 17. November in der Wuppertaler Haftanstalt tot aufgefunden worden. Selbstmord? Oder hatte die Mafia einen lästigen Zeugen beseitigt? NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sieht bisher „keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden“.

Im Justizausschuss des Landtags teilte Kutschaty gestern mit, dass sich P. mit seinem Gürtel an einem Befestigungsnadel der Bilderleiste seines Haftraums erhängt hat. Sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen nach dem Auffinden gegen 6.10 Uhr waren gescheitert.
Obwohl nachts auf der gesicherten Abteilung keine Bediensteten eingesetzt wurden, ist die Abteilung nach Angaben Kutschatsy durch technische Vorkehrungen gegen ein unbemerktes Betreten geschützt. Aus Sicht der Behörden gab es auch keine Anhaltspunkte für Selbstmordabsichten des zuvor aussagewilligen Kronzeugen.

P. tötete eine Rentnerin und einen Pizzeria-Betreiber

1999 hatte P. eine Rentnerin in Altena getötet und Im Oktober 2006 den Kölner Pizzeria-Betreiber Umberto S. mit mehreren Schüssen hingerichtet P.s Ex-Frau hatte den Ermittlern einen Tipp gegeben. Erst in der Verhandlung vor dem Hagener Landgericht brach P. sein Schweigen und räumte beide Taten ein. P. wurde zu zweimal lebenslänglicher Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Vorher aber bezeichnete er den Tod des Kölner Pizzabäckers als Auftragsmord für die Mafia. Seit Ende Oktober sitzen zwei mutmaßliche Auftraggeber in Hagen auf der Anklagebank. – und schweigen.

Allerdings hatte P. in Vernehmungen bei Videoaufzeichnungen der Polizei die Taten und Auftraggeber umfangreich beschrieben. Minister Kutschaty teilte mit, dass diese Videobeweise in die Hauptverhandlung eingeführt werden können. „Der Fall, dass ein Zeuge vor einer Hauptverhandlung stirbt, ist dem Gesetz nicht fremd.“

Zwar sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Tod des Kronzeugen P. nicht abgeschlossen. Der Minister sieht aber derzeit weder einen Anhaltspunkt für ein Fremdverschulden, noch hat Kutschaty einen Anlass für Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Mitarbeiter der Wuppertaler Haftanstalt. P. habe sich in einem Zeugenschutzprogramm befunden und sei in der verstärkt gesicherten Abteilung der JVA Wuppertal-Vohwinkel untergebracht worden.