Berlin.Knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland (48 Prozent) sind laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nicht durch Tarifverträge geschützt. Zum Teil, weil ihre Arbeitgeber sich nicht an die Tarifverträge ihrer Branche halten; zum Teil aber auch, weil es in ganzen Branchen keine Tarifverträge gibt.

Dem will nun auch die CDU entgegenwirken. Sie plant eine „allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“ für Branchen und Regionen, in denen es keine Tarifverträge gibt. Die Höhe des Gehaltsminimums soll eine Kommission aus Gewerkschaften und Unternehmern festlegen, wobei als Orientierung bereits existierende Branchen-Mindestlöhne dienen, von denen die niedrigsten im Umkreis von sieben Euro Stundenlohn liegen.

Davon würden zum Beispiel Angestellte in Callcentern profitieren. Während die großen Firmen immerhin Haustarife abschließen, sind Arbeitskräfte in kleinen Unternehmen oft der Macht ihrer Vorgesetzten ausgeliefert. Wer Pech hat, arbeitet für einen Basislohn von 5,50 Euro brutto, heißt es bei der Gewerkschaft Verdi.

Keinen gültigen Tariflohn gibt es auch für Fleischerei-Handwerker in NRW, seit der Vertrag 2008 gekündigt wurde. Viele Bäcker und Bäckerei-Verkäuferinnen können sich ebenfalls nicht auf Tarifverträge berufen. Reinhard Bispinck von der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung sagt, Lohnregeln für diese Branche fehlten in Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

In den Hotels und Gaststätten gibt es beide Phänomene: In NRW gibt es einen Branchentarif, den allerdings die meisten Betriebe nicht zahlen. In der Gastronomie Mecklenburg-Vorpommerns fehlt ein Flächentarif gleich ganz.

Aber selbst dort, wo Tarifverträge existieren, ist die Bezahlung oft miserabel. In Brandenburg liegt der Mindest-Tariflohn für Friseurinnen bei gut drei Euro. Solche Löhne würden auch dann fortbestehen, wenn aufgrund des CDU-Beschlusses eine Untergrenze für die tariffreien Zonen eingeführt würde.