Düsseldorf. . SPD und Grüne wollen in NRW eine eigene Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern. Die Kommunen werden den Vorstoß mit Spannung verfolgen. Sie befürchten, dass sie am Ende für den Schuldenabbau von Bund und Land bezahlen müssen.

NRW erhält nun doch eine eigene Schuldenbremse für den Haushalt. Nach jahrelangem Widerstand wollen SPD und Grüne die Vorgabe, spätestens 2020 keine Kredite mehr aufzunehmen, in der Landesverfassung verankern. Mit der Kehrtwende will die rot-grüne Koalition ihren Sparwillen unterstreichen. Außerdem hofft sie mit der NRW-Regelung flexibler auf finanzielle Notlagen reagieren zu können.

Nicht zu Lasten der Kommunen

Die rot-grüne Koalition will vor allem sicherstellen, dass sich die Schuldenbremse von Bund und Land nicht zu Lasten der Kommunen auswirkt. „Wir wollen Spielräume definieren, ohne das Sparziel zu verwässern“, heißt es in der SPD-Landtagsfraktion. Das Grundgesetz lässt bereits Ausnahmen bei Naturkatastrophen zu. Um die Landesverfassung zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig. Die CDU hat bereits ei­nen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.

Mit ihrer Initiative für eine eigene Schuldenbremse will sich die rot-grüne NRW-Koalition nicht zuletzt von dem Ruf mangelnder Haushaltsdisziplin befreien. Erst vor kurzem hatte eine Studie das Land beim Schuldenabbau bundesweit auf den letzten Platz gesetzt. Daraufhin höhnte CDU-Landeschef Norbert Röttgen, NRW sei „das Griechenland Deutschlands“.

SPD-Fraktionschef Norbert Römer kündigte als erster hinter verschlossenen Türen eine „landesspezifische Schuldenbremse“ an. Er nannte in der Fraktionsklausur auch Zahlen: Bis 2017 müsse die Neuverschuldung im Landeshaushalt von 4,8 auf unter zwei Milliarden Euro gesenkt werden, um das Ziel der Null-Kreditaufnahme im Jahr 2020 zu erreichen. Auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat seine skeptische Haltung korrigiert: Er finde die „disziplinierende Wirkung der Schuldenbremse, auch im Denken“ beeindruckend.

Kommunen werden rot-grünen Vorstoß mit Spannung verfolgen

Am Donnerstag will Rot-Grün im Haushaltsausschuss dem CDU-Gesetzentwurf einen eigenen Antrag entgegensetzen. Ziel ist eine fraktionsübergreifende Kommission, die Details einer Verfassungsänderung erarbeiten soll. Auch die CDU will nicht einfach die Schuldenbremse des Grundgesetzes aufs Land übertragen, sondern fordert eine „selbstständige Schuldenregel“.

Die Kommunen werden den rot-grünen Vorstoß mit Spannung verfolgen. Sie befürchten, dass sie am Ende für den Schuldenabbau von Bund und Land bezahlen müssen. In der SPD verweist man auf das Beispiel Hessen: Dort wurden die Gemeinden bei der Schuldenbremse mit einer eigenen Verfassungsregelung abgesichert.