Essen. . Auf Druck der EU verschärft die Bundesregierung die Regeln im Geldverkehr. Künftig müssen auch Anwälte und Steuerberater, Spielbanken und Immobilienmakler zweifelhafte Geldtransfers anzeigen.
Zehn Jahre nach den Anschlägen des 11. September 2001 verschärft die Bundesregierung erneut die Sicherheitsgesetze. Auf Druck der EU-Kommission will sie mit einem neuen Geldwäschegesetz die Ausbreitung der organisierten Kriminalität stoppen. Gleichzeitig soll so Terror-Organisationen die Möglichkeit heimlicher Finanzierungen verbaut werden.
Laut Weltwirtschaftsorganisation OECD schleusen Kriminelle jedes Jahr 50 Milliarden Euro aus dubiosen Quellen in den deutschen Geldkreislauf und verschleiern so Gewinne aus Verbrechen wie Waffen-, Drogen-, Menschenhandel und Prostitution. 2010 stieg die Zahl der Verdachtsanzeigen um 22 Prozent auf mehr als 11 000 an, stellt das Bundeskriminalamt fest.
Während bisher Banken und Versicherungen strengen Geldwäsche-Regeln unterworfen sind, werden mit den neuen Paragrafen auch Anwälte, Immobilienmakler, Steuerberater und Händler hochwertiger Güter sowie Spielbanken verpflichtet, Gelder und Geschäftsgebaren sowie die Identität ihrer Kunden genauer zu hinterfragen. Bleiben Zweifel oder der „wirtschaftlich Berechtigte“ des Geldgeschäfts unbekannt, müssen sie dies den Behörden melden.
Ab 2000 Euro müssen die Spielbanken aufpassen
Sind ausländische Kunden „politisch exponierte Personen“, die hier wohnen, fallen zusätzliche Kontrollen an – ein Schlag gegen Potentaten wie Gaddafi-Sohn Saif, der in München Geschäfte betrieb und dort möglicherweise Schwarzgeld rein wusch.
Spielbanken müssen künftig alle Umsätze und Transaktionen über 2000 Euro, die während des Spielbankbesuchs gemacht werden, konkreten Kunden zuordnen und dokumentieren. Banken haben Bareinzahlungen unbekannter Kunden auf fremde Konten ab der Höhe von 1000 Euro auf ihre Herkunft zu überprüfen. Heute liegt diese Grenze bei 15 000 Euro. Schon bei fahrlässigem Verstoß gegen die Vorschriften werden künftig Bußgelder fällig.