Düsseldorf/Berlin. . Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) will nicht unbedingt sparen. Kollegen aus Union und FDP nehmen ihr das übel. Die Schuldenbremse sei kein „Schönwetterinstrument“.
Soll die Schuldenbremse für die Euro-Rettung wieder geopfert werden? Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) jedenfalls hat die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse infrage gestellt – und damit heftigen Widerspruch bei Union und FDP provoziert.
FDP-„General“ Christian Lindner kritisierte, die Ministerpräsidentin missverstehe die Schuldenbremse offenbar als Schönwetterinstrument. Er betonte, die FDP werde nicht zulassen, dass die Schuldenregel im Grundgesetz infrage gestellt werde, „auch wenn sie für spendierfreudige Politiker unbequem ist“.
„Die Schuldenbremse infrage zu stellen, ist zum jetzigen Zeitpunkt absurd“, sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe warnte: „An der Schuldenbremse darf keinesfalls gerüttelt werden.“
NRW-CDU will mehr
Die CDU im NRW-Landtag hatte bereits zuvor beantragt, zusätzlich auch in der Landesverfassung eine Schuldenbremse festzuschreiben. Dort hieß es: „Die „Zeichen der Zeit stehen in Deutschland auf Schuldenbremse.“
Kramp-Karrenbauer hatte in einem Interview mit der „Welt“ gesagt, die Schuldenbremse sei vor der Wirtschafts- und Finanzkrise konzipiert worden. „Wenn diese Voraussetzung aber wegen der Folgen der Staatsschuldenkrise und der notwendigen Rettungsmaßnahmen nicht mehr gegeben ist, dann haben wir eine veränderte Geschäftsgrundlage“, fügte sie hinzu. Nach der Welle der Kritik ruderte die Politikerin gestern zurück und sprach von einem „Missverständnis“.
Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich indes weiter bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen – hier gilt die Neuregelung ab 2016. Ausnahmen sind erlaubt bei „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.