Berlin. . Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag übereinstimmend dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Steuervereinfachungsgesetz zu. Eine der Folgen: Die Werbungskostenpauschale steigt um 80 Euro.

Ein höherer Pauschbetrag für die Werbungskosten sowie kürzere, verständlichere und computertaugliche Formulare - das sind zwei wesentliche Punkte des Steuervereinfachungsgesetzes. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag in Berlin die dazu im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung. Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen die Steuerzahler teils ab 2012, teils schon im laufenden Jahr um etwa 590 Millionen Euro entlasten. Die Mehrkosten trägt allein der Bund.

Arbeitnehmer Pauschbetrag

Beruflich bedingte Ausgaben - die sogenannten Werbungskosten - müssen nicht unbedingt mit Belegen nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann auch eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Dieser Pauschbetrag soll von 920 Euro auf 1000 Euro steigen. Für 2011 soll dies bereits für das komplette Jahr mit der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden, haushaltstechnisch aber erst 2012 wirksam werden.

Kinderbetreuung

Bisher waren Kinderbetreuungskosten entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben - je nachdem, ob beide Elternteile arbeiten gingen. Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein, komplizierte Nachweise entfallen. Die „Anlage Kind“ der Steuererklärung soll um eine Seite kürzer werden.

Kindergeld

Eltern mit erwachsenen Kindern in Schul- oder Berufsausbildung sollen ab 2012 Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig vom Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.

Pendlerpauschale

Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig soll der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belegesammeln entfallen.

Abgeltungssteuer

Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Wer aber etwa außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss die Kapitalerträge bislang immer noch angeben. Dies entfällt künftig.

Veranlagungsarten

Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig soll es nur noch vier Varianten geben. Das wären dann die Standardfälle der Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten und für getrennte, aber noch nicht geschiedene Ehepaare.

Gebühren

Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig. Künftig sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.

Elektronische Kommunikation

Bis 2013 soll jeder Steuerzahler eine vorausgefüllte Steuererklärung im Internet abrufen und dann bearbeiten können. Insgesamt sollen die Formulare für die Steuererklärung verständlicher werden. Der Vereinfachung dient auch 2012 die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Die Regierung verzichtete im Vermittlungsverfahren auf ihr umstrittenes Vorhaben, wonach eine Steuererklärung auch für einen Zweijahreszeitraum möglich sein sollte. (afp)