New York. . Dominique Strauss-Kahn ist ein freier Mann. Die Anklage wegen Vergewaltigung einer Hotelangestellten gegen den ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds wurde am Dienstag fallengelassen.

Am Ende war es keine Überraschung mehr: Nicht einmal eine halbe Stunde brauchte das New Yorker Gericht am Dienstagnachmittag, um das Verfahren gegen Dominique Strauss-Kahn einzustellen. Der 62-jährige Franzose konnte das Gerichtsgebäude in Begleitung seiner Ehefrau Anne Sinclair als freier Mann verlassen.

Nach der Entscheidung des Gerichts zeigte sich Strauss-Kahn erleichtert. Die vergangenen zweieinhalb Monate seien „ein Albtraum für mich und meine Familie“ gewesen, hieß es in einer schriftlichen Erklärung, die an die vor dem Gericht wartenden Journalisten verteilt wurde. Er freue sich jetzt darauf, „zu unserem Zuhause“ gehen und wieder ein „normales Leben“ führen zu können.

Strauss-Kahn dankte „allen meinen Freunden in Frankreich und in den USA“, die zu ihm gehalten hätten. Er bedankte sich ebenfalls beim Bezirksstaatsanwalt für die Bereitschaft, die Anklage gegen ihn fallenzulassen.

Die Entscheidung des Gerichts hatte sich bereits am Vortag abgezeichnet, als die Staatsanwaltschaft bei einem Treffen mit den Anwälten des früheren Chefs des Internationalen Währungsfonds (IWF) massive Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers Nafissatou Diallo eingeräumt hatte.

Widersprüchliche Angaben

Das 33-jährige Zimmermädchen im New Yorker Sofitel-Hotel, das Strauss-Kahn der Vergewaltigung beschuldigt hatte, hatte in der Vergangenheit in anderen Angelegenheiten mehrfach nachweislich gelogen und auch zu dem Tathergang widersprüchliche Angaben gemacht. Aus den Indizien ließ sich, so die Einschätzung von Rechts­experten, nicht ableiten, ob die sexuellen Handlungen tatsächlich mit Gewalt erzwungen wurden oder – wie von Dominique Strauss-Kahn behauptet – einvernehmlich waren.

Zuvor hatten die Anwälte des vorgeblichen Opfers gestern einen letzten Versuch unternommen, das Verfahren doch noch zu retten. Sie beantragten die sofortige Einsetzung eines Sonderstaatsanwalts. Der Anwalt des Zimmermädchens hatte zuvor argumentiert, der Bezirksstaatsanwalt, der für eine Einstellung des Verfahrens gegen Strauss-Kahn votierte, sei voreingenommen. Richter Michael Obus lehnte diesen Antrag jedoch ab.