Denn sie wissen nicht, was sie tun…“ heißt der wohl bekannteste Film über ein illegales Autorennen. Ein halbes Jahrhundert vor „The Fast and the Furious“ lief er 1955 in den amerikanischen Kinos an – und machte James Dean weltweit zum Jugend-Idol. Als furchtlose Rebellen wie ihn sahen sich vielleicht auch die beiden Kontrahenten, die am Samstagabend auf der Bottroper B 224 zu ihrem fatalen Rennen starteten. Dass es verboten war, erhöhte den Reiz wahrscheinlich nur.
Doch illegale Rennen sind keine Mutproben besonders cooler Könner; kein kühnes Kräftemessen junger Wilder, kein leichtsinniger, aber milde zu belächelnder Zeitvertreib begeisterter Autonarren. Illegale Rennen auf offener Straße sind ein Verbrechen; eines, das tödlich enden kann. Im schlimmsten Fall werden, wie das Beispiel Bottrop zeigt, sogar gänzlich Unbeteiligte Opfer der nächtlichen Raserei.
Wer an einem solchen Rennen auch nur teilnimmt, sei es als Fahrer oder Beifahrer, macht sich strafbar. Und zwar nicht nur einer Gefährdung des Straßenverkehrs wegen. Der Bundesgerichtshof entschied jüngst in einem Fall auf „fahrlässige Tötung“. Und das ist gut so. Denn die, die illegale Rennen fahren, nehmen mindestens billigend in Kauf, dass andere Menschen verletzt, vielleicht sogar getötet werden.
Sie wissen sehr wohl, was sie tun.