Berlin. .

Kinderschänder sollen auch nach Jahrzehnten noch bestraft werden können. Alle 16 Bundesländer fordern von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) deutlich verlängerte Verjährungsfristen für Missbrauchs-Straftaten.

Kinderschänder sollen grundsätzlich noch nach Jahrzehnten bestraft werden können. Alle 16 Bundesländer fordern von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) deutlich verlängerte Verjährungsfristen für Missbrauchs-Straftaten.

Bayern geht dabei am Weitesten. Der Freistaat will Missbrauch grundsätzlich als „Verbrechen“ einstufen, weil „jeder Handtaschenraub rechtlich ein Verbrechen ist, der sexuelle Missbrauch von Kindern aber nicht“, wie Bayerns Justizministerin Beate Merck (CSU) sagt. Sie verlangt zudem, Verjährung für alle Missbrauchs-Straftatbestände erst nach 30 Jahren eintreten zu lassen. Die Hansestadt Hamburg will die Verjährung erst mit dem 25. Lebensjahr eines Opfers eintreten lassen.

Die anderen Landesregierungen – auch die von Nordrhein-Westfalen – haben sich dagegen einem Bremer Antrag angeschlossen, der noch keine genaue Jahreszahl nennt. Die Bundesregierung soll hier selbst initiativ werden, sagte ein Sprecher von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der WAZ Mediengruppe.

Verjährungsfrist nach der Schwere des Missbrauchs

Bisher richtet sich die Verjährungsfrist nach der Schwere des Missbrauchs. Ihre Spanne reicht von fünf bis dreißig Jahren. Sie beginnt erst mit der Volljährigkeit des Opfers.

So kann das Opfer eines „einfachen Missbrauchs“ im Kindesalter nur bis zum 28. Lebensjahr Strafanzeige erstatten, ein Opfer von strafrechtlich einfachem Missbrauch von Schutzbefohlenen – Täter sind hier zum Beispiel Lehrer oder Aufsichtspersonen – nur bis zum 23. Lebensjahr. Vergewaltigung von Kindern wie Erwachsenen verjährt nach 20 Jahren.

Die Verjährungsdebatte ist durch die jüngsten Aufdeckungen von Fällen in Kirchen und Heimen angestoßen worden, die teils schon in den 60er- und 70er-Jahren vorgekommen sind.

Die Länder halten deshalb den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Stärkung der Opferrechte, der seit dem Beginn der Sommerpause im Bundestag zur Beratung vorliegt, für unzureichend. Dieser Entwurf sieht lediglich eine längere Verjährung für zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz und Schmerzensgeld vor.