Bombay. Gegen einen der mutmaßlichen Attentäter von Bombay hat der Prozess mit einem Eklat begonnen: Der Richter entband die Pflichtverteidigerin des 21-jährigen Pakistaners von ihrem Mandat. Dem Angeklagten droht die Todesstrafe. Bei den Anschlägen starben Ende November 164 Menschen.
Fünf Monate nach den Terroranschlägen in der indischen Finanzmetropole Bombay hat am Mittwoch der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter begonnen. Nur wenige Augenblicke vor dem formellen Auftakt der Hauptverhandlung kam es zu einer überraschenden Entscheidung: Der Richter entband die Pflichtverteidigerin des 21-jährigen Pakistaners von ihrem Mandat - sie hatte ein Opfer der Anschläge in einem Schmerzensgeldprozess vertreten.
Die Anwältin, Anjali Waghmare, habe das Gericht nicht über diesen Interessenkonflikt informiert, sagte Richter M.L. Tahiliyani. Er werde nun einen neuen Verteidiger benennen, was den Prozess aber weiter verzögern dürfte.
Dem Angeklagte droht die Todesstrafe
Dem Angeklagten, Mohammed Ajmal Kasab, droht die Todesstrafe. Ihm werden unter anderem Mord und Kriegsführung gegen Indien zur Last gelegt. Kasab gilt als der einzige Überlebende der insgesamt zehn Angreifer. Die neun anderen wurden während der dreitägigen Belagerung mehrerer Luxushotels, eines jüdischen Zentrums und anderer Einrichtungen im Bombay (Mumbai) Ende November getötet.
Bei den Anschlägen kamen 164 Menschen ums Leben. Indien macht die islamistische Terrororganisation Lashkar-e-Taiba für die Anschläge verantwortlich. Sie soll in den 80er Jahren vom pakistanischen Geheimdienst gegründet worden sein, um gegen die indische Herrschaft im geteilten Kaschmir zu kämpfen. Im Februar räumte die pakistanische Regierung erstmals ein, dass die Anschläge von Bombay teilweise in Pakistan geplant wurden.
Strengste Sicherheitsvorkehrungen
Der Prozess gegen Kasab findet unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Verhandlungsraum im Zentralgefängnis von Bombay soll sogar Bombenanschlägen standhalten. Außer Kasab sind zwei Inder angeklagt, denen Beihilfe zum Terror vorgeworfen wird. (ap)