Brüssel. .

Missbrauch von Minderjährigen soll schwieriger werden – auch im Ausland. Der Innenausschuss im Europa-Parlament hat einem Gesetzvorschlag zugestimmt, nach dem die EU-Länder Reiseveranstalter oder Betreiber von Internetseiten stärker überwachen sollen.

Missbrauch von Minderjährigen soll schwieriger werden – auch im Ausland. Die EU-Länder sollen Reiseveranstalter oder Betreiber von Internetseiten stärker überwachen, um Kinder-Sextourismus zu verfolgen. Die Regierungen werden zudem aufgerufen, Kinderporno-Seiten wann immer möglich aus dem Internet zu nehmen. Auch das Anbahnen einschlägiger Kontakte soll in ganz Europa strafbar werden. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag stimmte am Dienstag der Innenausschuss im Europa-Parlament zu.

In Deutschland ist Kindesmissbrauch auch strafbar, wenn er im Ausland begangen wurde. Das gilt ebenso für die Beihilfe. Einen Reiseveranstalter zu belangen, hält die Opferorganisation Weißer Ring aber für schwierig: Das ginge nur, wenn sich nachweisen ließe, dass die Reise nur diesem Zweck diene. Die CDU-Europaabgeordnete Sabine Verheyen sagt: „Man kann den Reiseveranstalter nur für die Dinge verantwortlich machen, die er von deutschem Boden aus steuern kann.“ Die neue Richtlinie sehe eher so etwas wie einen Ehrenkodex vor: Touristik-Unternehmen könnten die Zusammenarbeit mit Hotels ablehnen, in denen minderjährige Prostituierte vermittelt werden.

Der Deutsche Reise-Verband (DRV) hat 2001 einen solchen Kodex unterzeichnet. Große Anbieter warnten in ihren Katalogen der Reiseunterlagen vor Kindersex-Tourismus. Bei Reisezielen wie Kenia, Thailand oder der Karibik böte der DRV Seminare an, um Hoteliers oder Taxifahrer zu sensibilisieren. „Verbieten können wir das trotzdem nicht“, sagt ein Sprecher. „Wir sind nicht die Polizei.“

In Kraft tritt das neue EU-Gesetz wahrscheinlich im Herbst, wenn das gesamte Europaparlament und die Vertreter der EU-Länder zugestimmt haben. Danach haben die nationalen Gesetzgeber zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.