Berlin. . Aller Voraussicht nach wird es 2013 mit oder ohne Steuerreform der schwarz-gelben Koalition eine Steuersenkung geben. Der Grundfreibetrag von derzeit 8004 muss Schätzungen zufolge um rund 100 Euro steigen, was einer Entlastung der Bürger um etwa eine Milliarde Euro gleichkäme.
Obwohl Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sich öffentlich ziert, wird die nächste Steuersenkung wohl 2013 stattfinden. Um das Existenzminimum für ärmere Bürger zu gewährleisten, muss dann voraussichtlich der steuerliche Grundfreibetrag um rund 100 Euro steigen. Das würde die Bürger um etwa eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen hätten zehn bis 20 Euro mehr pro Jahr.
Gegenwärtig streitet die Regierung, wann und wie die Steuern gesenkt werden. Vor allem die FDP verlangt dies, um den Mittelstand besser zu stellen. Finanzminister Schäuble lehnt eine teure Steuersenkung dagegen offiziell ab, weil er angesichts einer Neuverschuldung von knapp 30 Milliarden Euro die Kreditaufnahme senken will.
Trotzdem spricht viel dafür, dass der Finanzminister zumindest um eine kleine Steuersenkung nicht herumkommt. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung verpflichtet, das Existenzminimum der Bürger sicherzustellen – durch steuerliche Freibeträge und den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II.
Freigrenzen bei 8004 Euro
Im Hause von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen rechnet man damit, dass der Hartz-IV-Satz 2013 abermals steigt – wie auch 2012. Der Steuerfreibetrag bleibt 2012 stabil, müsste aber dann wohl im Jahr 2013 ebenfalls steigen. „Die bestehenden Regelungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sind 2012 ausreichend“, heißt es im neuen Existenzminimumbericht, den das Finanzministerium unlängst veröffentlicht hat. Fachleute der Koalition weisen aber darauf hin, was dort nicht steht: Dass der Grundfreibetrag 2013 möglicherweise zu niedrig liegt.
Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sieht das ähnlich. Wenn sich die Preisentwicklung fortsetze, „ist es zwingend, den Grundfreibetrag anzuheben.“
Gegenwärtig liegen die Freigrenzen bei 8004 Euro für Erwachsene und 7008 Euro für Kinder. Laut Rheinisch-Westfälischem Institut für Wirtschaftsforschung gilt folgende Faustregel: Eine Anhebung des Grundfreibetrags um 100 Euro mit entsprechender Anpassung des Steuertarifs kostet den Finanzminister 0,9 Milliarden Euro pro Jahr.
5,9 Milliarden Euro für Steuerentlastung
Anfang 2009 und 2010 stieg der Freibetrag um 340 Euro an. Diese Steuerentlastung kostete 5,9 Milliarden Euro – zusammen mit der Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent. Eine ähnliche Steuersenkung will die FDP auch jetzt durchsetzen.
Schäuble kommt den Unternehmen indes ein Stück entgegen. Für kleine Betriebe mit einem Umsatz bis 500 000 Euro jährlich soll eine Ausnahmeregelung aus dem Konjunkturpaket II dauerhaft beschlossen werden. Die Umsatzsteuer für unbezahlte Rechnungen wird demnach nicht im Rahmen der vierteljährlichen Vorauszahlungen, sondern erst später fällig.