Finnentrop..

Die rot-grüne Landesregierung hat erneut eine schwere juristische Schlappe erlitten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Gründung einer Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop gestoppt und damit ein Prestigeprojekt der neuen Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) in Frage gestellt.

Ein Versuch ohne Rechtsgrundlage

Das höchste NRW-Gericht nannte die Genehmigung der Gemeinschaftsschule „rechtswidrig“, da sie auf Basis eines „Schulversuchs“ erteilt worden sei. Ein solches Bildungsexperiment müsse jedoch ergebnisoffen sein und der Erprobung eines neuen pädagogischen Projektes dienen. Rot-Grün hatte sich aber bereits bei Regierungsantritt darauf verständigt, dass 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen bis 2015 in „Gemeinschaftsschulen“ umgewandelt werden sollen. Der „Schulversuch“ schien die Möglichkeit zu bieten, auch ohne Gesetzesgrundlage das bildungspolitische Reformprojekt schon im Sommer 2011 zu starten.

Auswirkungen auf die übrigen 13 bereits genehmigten Gemeinschaftsschulen in NRW (darunter auch Bochum, Langenberg, Ascheberg und Rheinberg) gibt es laut OVG nicht, da gegen deren Genehmigungen niemand geklagt hatte. Gegen die Gemeinschaftsschule Finnentrop mit einem gymnasialem Zweig hatten sich Nachbargemeinden gewehrt, weil sie ein Ausbluten der eigenen Schulstandorte fürchteten.

Löhrmann will mit "Hochdruck gesetzliche Grundlage" schaffen

Schulministerin Löhrmann kündigte an, nun „mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage“ zu arbeiten. Die Kinder in Finnentrop müssen aber nun an der dortigen Haupt- oder Realschule angemeldet werden, die doch nicht aufgelöst werden. Von „politischer Stümperei“ sprach CDU-Oppositionschef Karl-Josef Laumann: Nach der Haushaltspolitik sei auch das zweite Kernprojekt von Rot-Grün vor Gericht gescheitert. Löhrmann müsse „ihren Versuch einer Schulreform am Parlament vorbei aufgeben“. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke forderte die Landesregierung auf, nicht weiter mit der Schulbildung von Kindern „rechtswidrig herumzuexperimentieren“.

Weitere Gemeinschaftsschulen dürfte es zumindest im Rahmen eines Schulversuchs nun vorerst nicht mehr geben. Für die Genehmigung weiterer Schulen dieses Typs sei eine Änderung des Schulgesetzes nötig, sagte Gerichtssprecher Ulrich Lau.

(Az: 19 B 478/11, 19 B 479/11) (dapd)